Tiroler Polizei stoppte 1.332 Autofahrer ohne Führerschein
Das Lenken eines Kfz ohne Führerschein ist keine Seltenheit. Wer erwischt wird, dem drohen hohe Strafen. Die Polizei weist auf die Konsequenzen bei einem Unfall hin.
Innsbruck – Ein Autolenker, der im Bezirk Schwaz von der Polizei angehalten wird und bei der Kontrolle keinen Führerschein vorweisen kann, weil ihm dieser bereits vor acht Jahren wegen eines Alkoholdeliktes abgenommen wurde. Ein 13-jähriger Bursche, der im Bezirk Lienz mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Motorrad zu Sturz kommt – er besitzt aufgrund seines Alters keinen Führerschein. Oder ein Lenker, der in Innsbruck-Land bei einer Verkehrskontrolle einräumen muss, bereits seit 43 Jahren ohne Führerschein unterwegs zu sein. Dass es sich bei diesen Vorfällen der jüngeren Vergangenheit nicht um seltene Einzelereignisse handelt, darauf weist nun die Tiroler Polizei hin. Denn das Fahren ohne Führerschein steht hierzulande auf der Tagesordnung.
Im Schnitt hält die Tiroler Polizei im Jahr jeden Tag drei bis vier Autofahrerinnen und Autofahrer ohne gültige Lenkberechtigung an. Konkret waren es 2015 exakt 1332 Lenker ohne Führerschein, im Jahr zuvor mit 1490 sogar noch etwas mehr. Im ersten Halbjahr 2016 registrierte die Polizei 669 Fälle von Fahrten ohne Führerschein. „Wie bei anderen Delikten, etwa beim Schnellfahren oder dem Fahren unter Alkoholeinfluss, gibt es natürlich auch hier eine Dunkelziffer“, räumt Markus Widmann, Kommandant der Landesverkehrsabteilung der Tiroler Polizei ein. Spekulationen darüber, wie viele Personen in Tirol tatsächlich führerscheinlos ein Fahrzeug in Betrieb nehmen, will Widmann nicht anstellen.
Die Gründe, warum Verkehrsteilnehmer ohne eine durch die Behörde erteilte Lenkberechtigung unterwegs sind, seien vielfältig: Entweder wurde der Führerschein bereits abgenommen, meist wegen Alkohol am Steuer oder wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, bzw. wegen sonstiger schwer wiegender Verkehrsübertretungen, aber auch aus gesundheitlichen Gründen. Oder es wurde nie eine Fahrschule besucht und auch nie eine Prüfung abgelegt. Trotzdem werden unter Umständen über Jahre hinweg Kraftfahrzeuge gelenkt. Ebenfalls keine Seltenheit: Fahrzeuglenker, die zwar eine Lenkberechtigung besitzen, aber nicht die, die für das betreffende Fahrzeug erforderlich wäre. Beispielsweise lenkt jemand mit einem „Pkw-Führerschein B“ ein Motorrad oder einen Lkw. Immer wieder scheinen in der Statistik auch Jugendliche auf, die noch gar keinen Führerschein besitzen können, weil sie zu jung für die Fahrausbildung sind.
Bei den in Tirol im Vorjahr festgestellten 1332 Fahrzeuglenkern ohne Führerschein war laut Polizei die Übertretungsvariante „keine Lenkberechtigung“ mit 770 am höchsten, gefolgt von „keine Lenkberechtigung, da entzogen“ mit 201, „keine Lenkberechtigung der betreffenden Klasse, jedoch für andere Klasse vorhanden“ mit 156 und „keine Lenkberechtigung für Moped“ mit 77. Die restlichen 128 Übertretungen teilten sich auf andere Deliktsvarianten auf.
Dass angesichts der relativ hohen Anzahl an illegalen Fahrten die Strafen möglicherweise zu nieder angesetzt sind, glaubt Widmann nicht: „Im Gegenteil, die sind bereits empfindlich hoch.“ Das Fahren ohne Führerschein stellt eine Verwaltungsübertretung dar, der Strafrahmen bewegt sich zwischen der Mindeststrafe von 363 Euro bis zur Höchststrafe von 2180 Euro. Wer ein Kraftfahrzeug lenkt, obwohl ihm die Lenkberechtigung beispielsweise wegen Alkohol am Steuer, entzogen wurde, muss mit einer Mindeststrafe von 767 Euro rechnen. Abgesehen davon, dass diese Übertretungen teuer kommen, drohen bei einem Unfall noch schwer wiegende versicherungsrechtliche Konsequenzen in Form von Regressforderungen durch die Versicherung.
Aufgrund der schwerwiegenden Folgen warnt die Polizei eindringlich davor, KFZ ohne entsprechende Lenkberechtigung auf öffentlichen Straßen zu lenken. (TT, np)