Grazer Baby-Verwechslung 2: Kolportierte 255.000 Euro Schadenersatz

Graz (APA) - Anwalt Gunther Ledolter erklärte Donnerstagnachmittag im APA-Gespräch, dass er über die Höhe der Schadensersatzforderung keine ...

Graz (APA) - Anwalt Gunther Ledolter erklärte Donnerstagnachmittag im APA-Gespräch, dass er über die Höhe der Schadensersatzforderung keine Auskunft geben werde. Die in Medien kolportierten 255.000 Euro - je 85.000 Euro für Mutter, Vater und Tochter - seien jedoch in seinen Augen ein angemessener Betrag.

Nachdem die KAGes angekündigt hatte, der Forderung nicht nachzugeben, entscheiden nun seine Mandanten, ob der Weg zum Zivilgericht gewählt wird. Die Begründung der KAGes, wonach die Verwechslung außerhalb des Krankenhauses passiert sein könnte, sei für den Juristen nicht nachvollziehbar: „Jeder, der sein Kind das erste Mal sieht, schaut es sich so genau an, dass man es danach nicht mehr verwechselt“, zeigte sich Ledolter überzeugt. Die Mutter könne daher ausschließen, dass sie ihr Kind vertauscht habe.

Der Anwalt betonte auch, dass zwischen dem Krankenhaus und der Mutter ein Behandlungsvertrag bestand und somit eine vertragliche Haftung. Daher sei es nun am LKH Graz zu beweisen, dass größtmögliche Sorgfalt getroffen worden war.