Türkei - Europarat bestätigt Aussetzung der Menschenrechtskonvention
Istanbul (APA/dpa) - Die Türkei will nach der Verhängung des Ausnahmezustands die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise aussetzen. ...
Istanbul (APA/dpa) - Die Türkei will nach der Verhängung des Ausnahmezustands die Europäische Menschenrechtskonvention teilweise aussetzen. Das bestätigte ein Sprecher des Europarats am Donnerstag in Straßburg. Ankara habe den Generalsekretär des Europarats über die Aussetzung nach Artikel 15 der Konvention informiert. Die Vorschrift erlaubt einen solchen Schritt in Kriegs- oder Notstandszeiten mit Einschränkungen.
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof werde aber Fälle, in denen die Türkei von der Konvention abweiche, dahin gehend prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe, sagte der Sprecher. Die Türkei gehört dem Europarat mit heute 47 Mitgliedstaaten seit seiner Gründung im Jahr 1949 an.
Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus sagte der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu zufolge, die Türkei handle damit nicht anders als Frankreich. Auch Frankreich hat die Konvention nach den Anschlägen von Paris teilweise ausgesetzt, ebenso wie die Regierung in Kiew wegen der Gewalt in der Ostukraine.
Kurtulmus sagte: „Unser Ziel ist es, den Ausnahmezustand so kurz wie möglich zu halten.“ Er hoffe, dass er nach einem bis eineinhalb Monaten wieder aufgehoben werden könne - statt der verhängten drei Monate. „Hoffentlich hat sich die Türkei dann wieder normalisiert.“
Kurtulmus sagte: „Das ist kein Ausnahmezustand für das Volk, sondern ein Ausnahmezustand für den Staat.“ Der Staat solle befähigt werden, effektiver zu handeln. „Dass Versammlungen und Demonstrationen verboten werden und Menschen nachts nicht auf die Straße gehen dürfen oder dergleichen, wird es niemals geben. (...) Von persönlichen Rechten, von Grundrechten wird kein Schritt abgewichen.“
Nach der Konvention ist die Aussetzung bestimmter Grundrechte nicht möglich, etwa das Recht auf Leben. Das Recht auf Leben ist auch nach der türkischen Verfassung nicht vom Ausnahmezustand berührt.
~ WEB http://hub.coe.int/ ~ APA457 2016-07-21/16:30
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