Bezirk Kufstein

Wörgl muss Eltern zur Kasse bitten

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Der Gemeinderat der Stadt Wörgl beschloss eine Nachforderung der Gebühren für die Ganztagesbetreuung in den Kindergärten. Aufsichtsbehörde forderte Überprüfung aller Möglichkeiten – auch Regressansprüche.

Von Veronika Spielbichler

Wörgl – In der Causa Nachverrechnung der Kinder­garten-Nachmittagsbetreuung folgt die Stadt Wörgl nun der Anweisung der Gemeindeaufsichtsbehörde. Das bedeutet, dass die bislang nicht verrechneten Gebühren für die Ganztagsbetreuung bis zum Februar 2013 nachträglich verrechnet werden und die Regressmöglichkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft werden.

Bei einer außerplanmäßig eingeschobenen Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend wurde der vertraulich gefasste Beschluss vom 10. Mai aufgehoben, mit dem die Gemeinde auf eine nachträgliche Einhebung sowie auf Schadenersatzanforderung an die betroffene Person in der Finanzverwaltung verzichtet hatte.

Durch einen Fehler bei der Gebührenvorschreibung, demzufolge statt Ganz­tages- nur Halbtagesbetreuung verrechnet wurde, entstand der Stadt seit 2007 ein Schaden von rund 200.000 Euro. Der Fehler bei der Gebührenvorschreibung entging sämtliche­n Kontrollorganen, auch jenen bei der Rechnungshofprüfung.

Im Mai habe der Gemeinde­rat „aufgrund nicht ausreichender sachlicher und rechtlicher Information“ so entschieden. Mit Schreiben vom 27. Juni teilte die Gemeinde­aufsichtsbehörde mit, dass dies nicht zulässig sei. „Die Aufsichts­behörde verlangte, alle möglichen Jahr­e zu verrechnen, Regressmöglichkeiten zu prüfen und uns einen Rechtsbeistand zu nehmen. Allem kommen wir nach“, teilte Bürgermeisterin Hedi Wechner mit.

Die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom Mai erfolgte einstimmig, die weitere Vorgangsweise wurd­e mit 18 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme von Andreas Taxache­r festgelegt. Mehrheitlich beschlossen wurde, „dass auf die nachträgliche Einhebung der seit dem Kindergartenjahr 2007/08 angefallenen Beiträge für die KiGa-Nachmittagsbetreuung grundsätzlich nicht verzichtet wird und die Regressmöglichkeiten nach den gesetzlichen Bestimmungen des Diensthaftpflichtgesetzes in Richtung eines zu beurteilenden Fahrlässigkeitsgrades geprüft werden“. Als erste Maß­nahme wird die Vorschreibung der noch nicht verjährten Beiträge für die Nachmittagsbetreuung gesetzt. Als Rechtsbeistand für die Gemeinde fungiert Rechtsanwalt Heinz Bauer.

„Warum sollen wir die weitere Vorgangsweise extr­a beschließen, wenn sie gesetzlich so vorgesehen ist?“, wandte Gemeinderat Andreas Taxacher ein. Es werde Sozialfälle geben, die einer Einzelprüfung bedürfen. Mit diesem Beschluss würde jeder Fall im Gemeinderat behandelt werden müssen. „Wir haben uns bei der Beschlussformulierung an die Vorgabe von Dr. Bauer gehalten“, erklärte Bürgermeisterin Hedi Wechner. Selbstverständlich werde man für soziale Härtefälle eine Lösung finden, wobei Wechner davon ausgeht, dass nicht jeder Einzelfall im Gemeinderat behandelt werden müsse. So beschließen und dann bei Nachlässen generell nochmals den Gemeinderat zu befassen, riet auch Stadtamtsdirektor Alois Steiner.