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Höchstgericht bestätigt Tiroler Tourismusabgabe

10,9 Millionen Touristen kommen jährlich nach Tirol und sorgen für einen Umsatz von 8,4 Milliarden Euro.
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Von Peter Nindler...

Von Peter Nindler

Innsbruck –Der Tourismus ist das wirtschaftliche Rückgrat Tirols. Die Wertschöpfung beträgt rund 4,5 Mil­li­ar­den Euro. Laut Tirol Werbung wird jeder dritte Euro direkt oder indi­rekt in der Tou­ris­mus- und Frei­zeit­wirt­schaft ver­dient (Einzelunternehmer müssen deshalb seit 1927 je nach Wirtschaftskraft die so genannte Tourismusabgabe berappen). Neben der Aufenthaltsabgabe mit 60 Millionen Euro ist sie das wichtigste Finanzierungsfundament für die Tourismusverbände. 90 Mio. Euro fließen jährlich in die touristische Vermarktung und Infrastruktur.

Immer wieder gibt es jedoch Kritik daran, manche Einzelunternehmer bezweifeln den Sinn des Pflichtbeitrags, weil sie ihrer Ansicht nach überhaupt nicht vom Tourismus profitieren. Jetzt hat ein Tiroler Rechtsanwalt versucht, den Obolus zu kippen. Das Verfahren landete beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der jetzt die Tiroler Tourismusabgabe vollinhaltlich bestätigt hat.

Der Anwalt begründete seine Kritik an den zu zahlenden 211 Euro an den TVB Innsbruck damit, dass zu seinen Mandanten weder Personen zählten, die im Tourismus beschäftigt noch in dieser Branche selbstständig tätig seinen. Der Leiter der Tourismusabteilung in der Landesregierung, Gerhard Föger, sieht es sportlich. „Immer wieder einmal, zuletzt aber seltener, wird gegen die Tourismusabgabe mit allen Geschützen aufgefahren. Aber erneut wurde festgestellt, dass unser Gesetz bzw. das angewandte System wasserdicht ist.“ Für Föger ist das Urteil dennoch wichtig, weil die Beiträge für das touristische Gefüge bedeutend seien.

Wie das Höchstgericht ausführt, ist ein Interesse am Tourismus bereits dann gegeben, wenn durch die Touristen in einem Bereich eine Hebung der wirtschaftlichen Lage eintritt, die wieder auf andere Geschäftszweige belebend wirkt. „Entscheidend ist, ob der Beschwerdeführer zufolge der auf den Tourismus zurückzuführenden Hebung der wirtschaftlichen Lage in Tirol häufiger bzw. mit höheren Streitwerten in Anspruch genommen wird, als wenn der Tourismus dort nicht existieren würde.“ Dem Anwalt sei es letztlich nicht gelungen, die Relevanz der behaupteten Verfahrensmängel aufzuzeigen, heißt es.

In der Tourismuswirtschaft machte das Erkenntnis gestern bereits die Runde. Für VP-Tourismussprecher LA Siegfried Egger hat der VwGH einmal mehr die große Bedeutung der Tourismusbranche für die gesamte Wirtschaft untermauert. Das Abgabensystem sei transparent sowie fair aufgebaut. „Durch die Einteilung der Betriebe in insgesamt sieben Beitragsgruppen wird zudem gewährleistet, dass jene Unternehmen, die nur wenig am Tourismus partizipieren, auch am wenigsten beizutragen haben.“