Brüssel klagt Österreich wegen Hürden für ausländische Skilehrer
Beschränkung auf ausländische Kunden sind laut EU-Kommission „weder verhältnismäßig noch notwendig“.
Brüssel – Die EU-Kommission hat am Freitag eine Klage vor dem EuGH gegen Österreich wegen Beschränkungen für ausländische Skilehrer angekündigt. Zwar konzediert die Brüsseler Behörde, dass der Beruf des Skilehrers eine angemessene Ausbildung und Qualifikation erfordert. Doch würden einige Anforderungen ausländische Skilehrer ungerechtfertigterweise diskriminieren.
Die Vorschriften in Tirol würden es ausländischen Skilehrern untersagen, Schüler anzunehmen, die sich bereits an Ort und Stelle befinden. Damit dürften diese Skilehrer Dienstleistungen nur für Kunden erbringen, die mit ihnen zusammen aus dem Land anreisen, in dem der jeweilige Skilehrer oder die jeweilige Skischule niedergelassen sind. Dieses Verbot benachteilige ausländische Lehrer gegenüber Tiroler Skilehrern, die sämtliche Kunden annehmen dürfen.
Platter akzeptiert keine Qualitäts-Einbußen
Nach der angekündigten Klage hat Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) die Festlegung „weiterer Schritte“ angekündigt. Zuerst werde man die Klage bei Vorliegen „analysieren“, kündigte Platter an
„Fest steht für mich jedenfalls, dass die Sicherheit der Skischüler in bestmöglichem Maße gewährleistet sein muss. Wir werden es auch in Zukunft nicht akzeptieren, dass ausländische Skischulen den Sicherheits- und Qualitätsstandard, den wir in Tirol über Jahrzehnte aufgebaut haben und vorbildlich aufweisen, nach unten drücken“, erklärte der Landeshauptmann. Die „sicherheitstechnischen Fertigkeiten, die hervorragende Ausbildung und das Know-how unserer heimischen Skischulen“ müssten dabei als Maßstab gelten.
Die Kommission hatte ihre Bedenken bereits im Juli 2014 in einer begründeten Stellungnahme und im Juli 2015 in einer weitere Mitteilung vorgebracht. Da Österreich nicht in angemessener Weise reagierte und keine Maßnahmen zur Abhilfe ergriffen hatte, beschlossen die Kommission, die österreichischen Behörden vor dem EuGH zu verklagen. (APA)
Kommentare