Autohandel warnt vor Kfz-Kasko-Klauseln - Assekuranz: Aufgebauscht
Wien (APA) - Der heimische Fahrzeughandel warnt Konsumenten vor Klauseln in Kfz-Kasko-Versicherungspolizzen, die im Schadensfall eine Einstu...
Wien (APA) - Der heimische Fahrzeughandel warnt Konsumenten vor Klauseln in Kfz-Kasko-Versicherungspolizzen, die im Schadensfall eine Einstufung von Kfz als „wirtschaftlicher Totalschaden“ ermöglichen, obwohl der Besitzer lieber eine Reparatur gehabt hätte. Seitens der Assekuranzbranche betont man, dass 99 Prozent aller Kasko-Schäden mit der Thematik gar nichts zu tun hätten, derartige Fälle seien ganz selten.
Im Falle eines „wirtschaftlichen Totalschadens“ müssten Versicherer lediglich die Differenz zwischen Zeitwert und Wrackerlös begleichen, ohne die tatsächlichen Reparaturkosten zu berücksichtigen, warnte das Bundesgremium des Fahrzeughandels in der WKÖ am Montag in einer Aussendung. Ein OGH-Urteil bestätige die Rechtmäßigkeit von heiklen Vertragsvereinbarungen, die Konsumenten nicht ausreichend bekannt sein dürften. Versicherer würden nämlich Fahrzeug-Restwerte in Wrackbörsen ermitteln und bei Schadensbewertungen berücksichtigen, so der Autohandel.
Sei es bisher gängige Praxis, bei kaskoversicherten Autos bis zu einem Schaden von etwa 70 Prozent des Wiederbeschaffungswertes reparieren zu lassen, so könnten Versicherer „nun“ den erzielbaren Restwert via Internet-Wrackbörse ermitteln und diesen miteinbeziehen. Laut herrschender Rechtslage liege ein Totalschaden dann vor, wenn die Reparaturkosten und der Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen - der Versicherer könne somit Schäden, die bei weitem nicht an den Fahrzeugwert heranreichen, zum Totalschaden erklären, so der Autohandel.
Wer auf der sicheren Seite sein und juristische Schlupflöcher umschiffen wolle, sollte seine Versicherung direkt im Kfz-Betrieb abschließen, rät Burkhard Ernst, Obmann des Bundesgremiums Fahrzeughandel. Der Branchenversicherer des österreichischen Kfz-Gewerbes biete beispielsweise Reparaturen bis zu 100 Prozent des Wiederbeschaffungswertes.
Für den Kfz-Vorstandsdirektor eines großen heimischen Allspartenversicherers handelt es sich um ein schon des öfteren im Sommer aufgewärmtes „Saure-Gurken-Zeit-Thema“, bei dem „Einzelfälle aufgebauscht“ würden, wie er am Montag zur APA sagte. Es gebe kein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs zu dem Thema, auch seien Wrackbörsen keine Neuheit, sondern lange gängige Praxis. Von diesen Preisbörsen würden Kunden auch profitieren; denn früher seien die Restwerte oft von Kfz-Werkstätten oder Händlern zu niedrig eingestuft worden: „Das war früher das große Körberlgeld, auch wenn das schon Jahrzehnte her ist.“ Auch sei es unrichtig, dass - wie behauptet - kaskoversicherte Autos bis zu einem Schaden von etwa 70 Prozent des Wiederbeschaffungswertes repariert würden, „wir sind viel viel höher“.
Internet-Recherchen zeigen, dass im Einklang mit der Judikatur bis zu einer Höhe von 110 oder 115 Prozent des Wiederbeschaffungswertes repariert wird, jedoch gibt es keine starren Prozentsätze für die Reparaturwürdigkeit. Ad infinitum könne die Assekuranzbranche nicht gehen, also etwa bis zu 120 oder 130 Prozent, so der Vorstandsdirektor. Wenn ein Autofahrer wirklich sehr an seinem fahrbaren Untersatz mit kaum noch Restwert hänge, so könne er sich ja allenfalls den Restwert bezahlen lassen und die überschießenden Reparaturkosten selbst tragen, gibt er zu bedenken.
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