Arzt von Betrugsbeitrag freigesprochen
Ein Unternehmer musste sich gestern wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges am Landesgericht Innsbruck verantworten. Vom April 2006 bis Mai 2...
Ein Unternehmer musste sich gestern wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges am Landesgericht Innsbruck verantworten. Vom April 2006 bis Mai 2014 soll er nicht weniger als 41-mal verunfallt sein. Aus daraus resultierenden Gesundheitsschäden hatte der Dauerversehrte darauf bei diversen Unfallversicherungen die Auszahlung von Versicherungsleistungen über 73.877 Euro geltend gemacht.
Dies allein wäre allerdings noch nicht ausreichendes Fundament für die Betrugsanklage. Hatte der Hausarzt des 45-Jährigen seine Behandlungen doch derartig mangelhaft und unvollständig dokumentiert, dass Rückschlüsse auf den Wahrheitsgehalt der eingereichten Unfallschäden heute kaum mehr möglich sind. Staatsanwältin Adelheid Steiner: „Im Zweifel müssen wir so für den Angeklagten annehmen, dass er tatsächlich diese unfassbare Anzahl von Unfällen erlitten hat.“ Betrug sieht die Anklägerin jedoch in der Tatsache, dass der 45-Jährige viele der Versicherungen über seine Vorverletzungen im Unklaren ließ. Dazu hatte er kaum einmal angegeben, dass er noch bei weiteren Instituten Unfallversicherungen hatte, teilweise als Kunde schon abgelehnt worden war und bereits mehrfach Versicherungsleistungen bezogen hatte. „Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir den Kunden wahrscheinlich von vorneweg nicht policiert!“, äußerte dazu gestern ein auf Missbrauchsfälle spezialisierter Versicherungsagent.
Ihm war aufgefallen, dass der Neukunde schon wenige Tage nach Polizzengültigkeit einen Unfall gehabt haben sollte, aber den Sachverhalt gleich zweimal erst zwei Monate später eingereicht hatte. Eine Kontrollmöglichkeit für die Versicherung entfällt dadurch. Dann ging auch noch die Bitte an den Hausarzt um eine Behandlungsdokumentation ins Leere. Bald schon hatte diese das Landeskriminalamt vom Arzt angefordert. Dieser wurde gestern im Parallelverfahren übrigens im Zweifel freigesprochen.
Der in einer Tourismusgemeinde tätige Mediziner hatte glaubhaft dargelegt, dass für ihn in der Hochsaison inhaltsschwere Dokumentationen ein Ding der Unmöglichkeit wären: „Da müsst’ ich ja drei Leut’ mehr anstellen. Zudem behandel’ ich Einheimische meist sowieso kostenlos. Und, Frau Rat, ich komm’ halt aus einer Zeit, wo das mit dem Dokumentieren noch überhaupt nicht so wichtig war!“ Der Prozess gegen den Patienten geht am 13. Oktober weiter – für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
1200 Euro kostet es hingegen nun einen Sträfling, dass er in der Justizanstalt bei einer Schulung verbreitet hatte, dass man bei einem Wachebeamten für 500 Euro Handys aller Marken unter der Hand kaufen könne. Ein sofort eingeleitetes Ermittlungsverfahren bestätigte jedoch keine Silbe der falschen Beweisaussage. (fell)