Spielberger Anrainer-Ombudsmann will Job nach 2017 nicht mehr machen
Spielberg (APA) - Der Spielberger Anrainer-Ombudsmann Karl Arbesser will nach dem Auslaufen seines Vertrages mit dem Land Steiermark nicht m...
Spielberg (APA) - Der Spielberger Anrainer-Ombudsmann Karl Arbesser will nach dem Auslaufen seines Vertrages mit dem Land Steiermark nicht mehr offizieller Ansprechpartner der Bewohner sein: „Ich mache sicher nicht weiter. Der persönliche Aufwand ist zu groß geworden“, sagte er am Dienstag im APA-Gespräch. Leise will er dennoch nicht werden, denn als Privatperson wolle er weiterhin für seine Rechte kämpfen.
Vielleicht 25 Tage im Jahr habe er zuletzt nicht mit dem Projekt Spielberg in irgendeiner Form zu tun gehabt. Fast tägliche Anrufe hätten ihn beschäftigt - manchmal nur zwei Stunden, manchmal ganze Tage. Für seinen Aufwand wurde er vertraglich seit April 2011 vom Land Steiermark bezahlt. Als Summe nannte er 2008 rund 240.000 Euro für sechs Jahre Beratung. Doch nun sei es ihm zu viel. Als Ombudsmann sei er etwa gerufen worden, wenn Flugzeuge des Airrace den Anrainern zufolge zu tief geflogen waren: „Dann habe ich als Ombudsmann Messungen gemacht und alles dokumentiert.“
Messungen wolle er weiterhin machen, aber nach Vertragsende mit 31. März 2017 nur noch für sich selbst. Er wolle auch in Zukunft seine persönlichen Rechte wahren und zusammen mit anderen Anrainern gegen seiner Ansicht nach unrechtmäßige Bauten und Verstöße vorgehen.
Derzeit stößt sich Arbesser am MotoGP, der am Wochenende stattfinden wird. Bis vor kurzem war die Bewilligung für die Veranstaltung noch für ein anderes Datum ausgestellt: „Vergangene Woche kam der Änderungsbescheid“, sagte Arbesser. Parteistellung haben die Anrainer aber immer noch nicht, sagt die Bezirkshauptmannschaft. Daher ist die Genehmigung seitens der Behörde rechtskräftig: „Unsere Einwände werden nicht anerkannt“, so der Noch-Ombudsmann. Das sei vorerst zur Kenntnis zu nehmen, doch er will den Weg zu höheren Instanzen gehen und die Parteistellung erreichen - das tue er aber als Privatperson zusammen mit anderen Betroffenen und nicht als Ombudsmann.
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