Hochegger-Prozess 3 - Straffestsetzung auf 23. August vertagt
Wien (APA) - Am Ende vertagte Richter Wolfgang Etl die Verhandlung gegen Peter Hochegger auf den 23. August. Bis dahin sollte sich geklärt h...
Wien (APA) - Am Ende vertagte Richter Wolfgang Etl die Verhandlung gegen Peter Hochegger auf den 23. August. Bis dahin sollte sich geklärt haben, inwieweit der frühere Lobbyist prozesstauglich ist. „Er ist derzeit nicht verhandlungsfähig“, behauptete sein Rechtsvertreter Karl Schön.
Hochegger wurde im September 2013 im Zusammenhang mit Zahlungsflüssen der Telekom Austria (TA) an das BZÖ wegen Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Ein Schöffensenat nahm es als erwiesen an, dass Hochegger als Mittelsmann für Schmiergeldzahlungen von insgesamt 960.000 Euro fungierte, die auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen ans BZÖ gingen, das im Tatzeitraum als Juniorpartner der ÖVP an der Bundesregierung beteiligt war.
Die von Hochegger vermittelten TA-Zahlungen - der Lobbyist hatte 2004 einen Rahmenvertrag mit der TA abgeschlossen und wollte in dieser Funktion für diese eine Änderung der Universaldienstverordnung bewirken - dienten dem BZÖ zur Finanzierung des Nationalratswahlkampfs 2006. Obwohl Hochegger stets eine Beteiligung an den Schmiergeldzahlungen bestritt, bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) im November 2015 den erstinstanzlichen Schuldspruch.
Einen untergeordneten Anklagepunkt - eine angebliche Falschaussage im parlamentarischen Korruptions-U-Ausschuss - hoben die Höchstrichter aber auf, was aus formalen Gründen eine Aufhebung der für sämtliche angeklagten Delikte verhängten Strafe zur Folge hatte. Mittlerweile ist die Staatsanwaltschaft allerdings aus verfahrensökonomischen Gründen von der weiteren Verfolgung der angeblichen Falschaussage zurückgetreten und hat die entsprechende Anklage zurückgezogen, zumal diese kaum Auswirkungen auf die Gesamtstrafe hätte. Damit hätte heute nur mehr die Strafe für die Beteiligung an der Untreue festgesetzt werden müssen.
Hocheggers Verteidiger geht davon aus, dass der Ex-Lobbyist am Ende „eine deutliche geringere Strafe bekommt“. Er rechne „mit einer bedingten, zumindest teilbedingten“, teilte Schön den zahlreichen Journalisten im Landesgericht mit. Hochegger sei Ersttäter, außerdem hätten sich mit Jahreswechsel die Wertgrenzen bei Vermögensdelikten geändert und sei die lange Verfahrensdauer zu berücksichtigen. Auf die abschließende Frage der Medienvertreter, wann sein Mandant wieder fit sei, verwies Schön zunächst darauf, er sei kein Arzt. Es sei nach seinem Dafürhalten „schon eine längere Erholungsphase geboten“.
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