Terror: Deutsche Ärzte gegen Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht

Berlin (APA/AFP) - Die deutsche Ärztekammer hat die Forderung der Unions-Innenminister nach Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht scharf ...

Berlin (APA/AFP) - Die deutsche Ärztekammer hat die Forderung der Unions-Innenminister nach Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht scharf kritisiert. „Die angespannte innenpolitische Sicherheitslage darf nicht zu vorschnellen politischen und rechtlichen Maßnahmen verleiten“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, am Mittwoch.

Das Patientengeheimnis diene dem Schutz der Privatsphäre der Patienten und werde als Grundrecht durch die Verfassung geschützt.

„Nur eine weitgehend uneingeschränkte ärztliche Schweigepflicht“ schaffe die Voraussetzungen für das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten, sagte Montgomery. Der Ärztepräsident betonte zugleich: „Einem konstruktiven Dialog mit der Politik und den Behörden über konkrete Fallsituationen steht die Ärzteschaft selbstverständlich offen gegenüber.“

Die Bundesärztekammer verwies auf die rechtlichen Grundlagen für die Schweigepflicht: Nach dem Berufsrecht der Ärztekammern haben Ärzte über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist - auch über den Tod des Patienten hinaus - zu schweigen. Gemäß Paragraf 203 Strafgesetzbuch können Ärzte sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, wenn sie ihre Schweigepflicht verletzen.

Ärzte dürfen jedoch Auskunft geben, insbesondere wenn sie von der Schweigepflicht entbunden wurden oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist. Wann dies den Bruch der Schweigepflicht rechtfertigt, kann nur aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls entschieden werden.

Um Straftaten gegen Rechtsgüter wie die Freiheit und die körperliche Unversehrtheit zu verhindern, dürfen Ärzte im Wege des „rechtfertigenden Notstandes“ nach Paragraf 34 Strafgesetzbuch von der Schweigepflicht abweichen.