Tirol

Drogenhandel und Kinderpornos: Polizist vor Prozess und Entlassung

(Symbolfoto)
© TT/Thomas Böhm

Gegen einen Polizei-Hundeführer kommt es am dritten Oktober zum Prozess wegen Kinderpornos und Handels mit gestohlenen Drogen.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck –Ein suspendierter Hundeführer der Polizei ist nun rechtskräftig wegen schweren Diebstahls, Amtsmissbrauchs, Suchgifthandels und pornografischer Darstellung Minderjähriger angeklagt. Der brisante Prozess gegen den 41-Jährigen, der Drogen sicherstellen sollte, diese aber laut Anklage lieber auf eigene Rechnung weiterverkauft hatte, findet am dritten Oktober statt. Es drohen bis fünf Jahre Haft, wie die Staatsanwaltschaft Innsbruck der Tiroler Tageszeitung bestätigte. Laut Anklage war der Polizist perfide vorgegangen. Ließ er demnach doch erst seinen Diensthund Drogen erschnüffeln und räumte danach das Geheimdepot von Dealern aus. Staatsanwalt Florian Oberhofer: „Davon hatte der Angeklagte zehn Platten Cannabisharz zu 100 Gramm weiterverkauft. Dazu wurde eine Cannabisplatte zu 290 Gramm bei der Hausdurchsuchung aufgefunden.“

Verkauft hatte der Polizist das Kilo laut Anklage übrigens zum Freundschaftspreis von 3000 Euro an einen alten Bekannten. Nämlich an jenen Ex-Polizisten und Securityfirma-Chef, der erst letzte Woche mit seiner Freundin am Landesgericht des Drogenhandels im Kilobereich angeklagt war (vertagt). Ihm soll der Hundeführer das Cannabis geliefert haben, um dessen Cannabis-Engpässe zu überbrücken. Im Prozess wurde jedoch auch erörtert, dass der Hundeführer der Angeklagten Drogen direkt aus dem Polizeiauto heraus in Uniform übergeben habe. Zudem hieß es, dass er seinem Ex-Kollegen die Fundorte von Suchtgiftbunkern kurzerhand verraten habe.

Völlig aus der Luft gegriffen für Verteidigerin Annamaria Rudel: „Das sind Unterstellungen, die letztlich den Tatbestand der Verleumdung erfüllen!“ Anwältin Rudel stellt sich auch gegen die angeklagten Drogenmengen: „Diese Mengen schießen weit über das Ziel hinaus und basieren auf Schlussfolgerungen, die sich eben auf Zeugenaussagen wenig zuverlässiger Personen gründen“, so Rudel.

Ein Zufallsfund der Drogenfahnder auf der PC-Festplatte des Kollegen führt laut Beamtendienstgesetz jedoch zwingend zur Entlassung des dazu Geständigen aus dem Polizeidienst. Es handelte sich dabei um Kinderpornografie. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.