Angefahrene in Ischgl verletzt liegen gelassen
Mitte Dezember war es in Ischgl zu einer Fahrerflucht gekommen. Ein Kellner war gegen 23.45 Uhr mit dem Auto auf die falsche Fahrbahn gekomm...
Mitte Dezember war es in Ischgl zu einer Fahrerflucht gekommen. Ein Kellner war gegen 23.45 Uhr mit dem Auto auf die falsche Fahrbahn gekommen und hatte zwei Urlauber – einen 42-jährigen Deutschen und dessen 30-jährige Begleiterin erfasst. Beide wurden verletzt, die Frau erlitt Frakturen der Dornfortsätze der Wirbelsäule. Obwohl der Unfalllenker angesichts der zerstörten Fensterscheibe erkennen musste, dass es sich um einen schweren Unfall gehandelt hatte, fuhr er, ohne die Rettung zu rufen, davon. Schon dass es zum Unfall kam, beruhte laut Staatsanwaltschaft auf grober Fahrlässigkeit. Auch Richter Andreas Mair ordnete dies gestern am Landesgericht so ein. Schließlich sei der Kellner mit 0,7 Promille bei starkem Regen und Dunkelheit auf die Gegenfahrbahn gekommen. Dass er einfach davongefahren sei, leugnete der Angeklagte bis zum Schluss. Drei Monate bedingte Haft und 4800 Geldstrafe ergingen. Dazu fallen 3000 Euro Schmerzensgeld an.
Freigesprochen wurde hingegen ein Muskelprotz, der den allzu lästigen Freund seiner Ex-Freundin mit dem Fertigmachen bedroht hatte. Zu unbestimmt für eine gefährliche Drohung. Dazu wurde dem Hünen angerechnet, dass er in einem anderen Fall seine Kraft zum Schutz einer misshandelten Frau „in die positive Richtung“ eingesetzt hatte. (fell)