Innsbruck

Mord in Mühlbachl: Lebenslang statt 20 Jahre Haft

Der 25-jährige Angeklagte wurde im Dezember nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt.
© TT/Thomas Böhm

Die Strafe von 20 Jahren war den Richtern zu gering: Der Mühlbachl-Mörder muss nun lebenslang hinter Gitter. 150 Stiche bei vollem Bewusstsein des Opfers waren grausame Vorgehensweise.

Innsbruck – Kurz vor Weihnachten wurde im Jahr 2014 ein 39-Jähriger blutüberströmt in seinem Haus in Mühlbachl aufgefunden. An die 150 Stiche mit mehreren Tatwerkzeugen hatten dem Mann einen langsamen und qualvollen Tod bereitet. Ins Visier war schnell ein Bekannter des Mordopfers gelangt: Ein 25-jähriger Slowake, der einst als Kellner im Unterland gearbeitet hatte. Ein Jahr nach der Tat fand der Schwurgerichtsprozess statt. Der Angeklagte gestand zwar einen abendlichen Besuch kurz vor der Tat zu, leugnete aber jede gewaltsame Auseinandersetzung. Eine Zigarette rauchend habe ihn der 39-Jährige verabschiedet. Verteidiger Hermann Rieder meldete dazu intensive Zweifel an der Auswertung der Spuren an. Das Urteil der Geschworenen lautete trotzdem 7:1 auf Mord und auf eine Haftstrafe von 20 Jahren. Dagegen berief Rieder umfänglich und die Staatsanwaltschaft wegen zu geringer Strafe.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte dazu vor einigen Wochen das Urteil auf Mord. Gestern ging es am Oberlandesgericht noch um die Straffestsetzung. Leitender Staatsanwalt Josef Rauch forderte aufgrund der Brutalität die Höchststrafe. Für Verteidiger Rieder war es viel schwieriger. Musste er nach dem OGH-Urteil auf Mord doch auf einen Ausnahmezustand des bislang Unbescholtenen plädieren, obwohl dieser zur Tat gar nicht geständig ist.

Das Oberlandesgericht sah es ohnehin anders und erhöhte die Strafe von 20 Jahren auf lebenslängliche Haft. Senatsvorsitzende Ingrid Brand­stetter zum 25-Jährigen: „Sie haben ihr Opfer bei vollem Bewusstsein bearbeitet und ihm dabei sogar noch ins Auge gestochen. Die 150 Stiche waren so massiv, dass Knochen durchtrennt wurden. Bei dieser besonderen Brutalität bei der Tat sind 20 Jahre Strafe zu gering. Wenn ein Opfer solche Qualen erleiden muss, kann man nur mit der Höchststrafe vorgehen!“ Ein Motiv für die Tat des als zurechnungsfähig eingestuften Mörders ist bis heute „nicht nachvollziehbar“. (fell)

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