Autohändler für NoVA-Betrug am Landesgericht saftig bestraft
Betrügereien rund um die Normverbrauchsabgabe bei Autos (NoVA) sind durch die nunmehrige (steuerliche) Unattraktivität von Fahrzeugkäufen im...
Betrügereien rund um die Normverbrauchsabgabe bei Autos (NoVA) sind durch die nunmehrige (steuerliche) Unattraktivität von Fahrzeugkäufen im Ausland selten geworden. Ein Autohändler aus dem Raum Innsbruck fand jedoch dennoch einen Weg nach dem Vorbild eines Vorsteuer-Betruges. Das System war für die Finanzbehörden aufgrund des Auslandsbezuges schwer zu durchblicken. Hatte der 43-Jährige doch im Ausland Unfallwagen angekauft und diese wieder an Händler in anderen EU-Ländern weiterverkauft. Anhand der Fälschung der Ankaufverträge machte er der heimischen Finanz den An- und Weiterverkauf von unbeschädigten Fahrzeugen weis und verlangte anteilig die NoVA zurück. Beispiel für das Gaunerstück: Ein verunfallter Audi wurde in Italien für 4700 Euro angekauft und nach Polen weiterverkauft. Bei der Finanz gab der Händler jedoch einen Ankaufpreis von 15.000 Euro an. Daraufhin konnte sich der 43-Jährige über eine NoVA-Rückvergütung von 1630 Euro freuen. Wenig Freude gab es gestern am Landesgericht. Summierte sich die Abgabenhinterziehung seit 2009 doch auf 180.000 Euro. Ein Geständnis hielt die Strafe in Grenzen – weh tat’s trotzdem: Zu neun Monaten bedingter Haft kamen rechtskräftig zur Hälfte bedingte 70.000 Euro. Dazu muss der Verband (die Firma, deren Einzelgesellschafter der Angeklagte ist) ebensoviel als Buße bezahlen, also insgesamt unbedingt 70.000 Euro. Auch die 180.000 Euro müssen noch an den Fiskus zurück.
Geplatzt ist hingegen der Prozess gegen drei Fiaker aus dem Oberland wegen Tierquälerei. Sie sollen ein Pferd an Ohren und Kopfhaaren sowie mit Tritten zum Aufstehen gezwungen haben. Ob sie mit den Pferden flüstern können, ist da fraglich. Im Prozess hätten sie jedenfalls einen Dolmetsch gebraucht. (fell)