Rotlicht: Polizei wäre bereit, an Stadt Kompetenzen abzugeben
Nicht nur Bordelle, sondern auch die neuen Prostitutions-Erlaubniszonen müssten von der Polizei bewilligt werden. Das könnte sich jetzt ändern.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck –Welche Gründe im Jahre 1990 dafür ausschlaggebend waren, dass per Verordnung der Landesregierung die Kompetenzen der Sittlichkeitspolizei von der Stadt Innsbruck zur (damaligen) Bundespolizeidirektion wanderten, können die Verantwortlichen von heute nicht mehr sagen. Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (VP) ist sich aber sicher, dass dies „auf Wunsch der Stadt“ passiert sein müsse.
Die Stadt will diese Kompetenzen nun aber zurück. Das bekräftigte der Stadtsenat im Zuge der am Mittwoch beschlossenen (negativen) Stellungnahme zur Novelle des Landes-Polizeigesetzes, die TT berichtete. Wer bis dato in Innsbruck ein Bordell betreiben will, muss eine Bedarfsprüfung durch die Landespolizeidirektion bestehen. Die Stadt hat hier nur ein Anhörungsrecht. Durch die Novelle sollen nun neben so genannten Sex-Studios auch örtlich begrenzte Erlaubniszonen geschaffen werden. In letzteren kann legal der Prostitution nachgegangen werden. Auch hier hätte – gemäß dieser Übertragungsverordnung – die Polizei das letzte Wort.
Gerade aber die hochsensible Abgrenzung solcher Erlaubniszonen sieht die Stadt als Kernaufgabe des gewählten Gemeinderates an. Hier gelte es unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen, sagt BM Christine Oppitz-Plörer (FI).
Im Büro von Zoller- Frischauf gibt man sich auf Anfrage dem Wunsch der Stadt gegenüber aufgeschlossen. Sofern selbiger auch schriftlich vorliege, werde man ihn aufgreifen und „schauen, was wir machen können“.
Aufhorchen lässt aber auch Landespolizeidirektor Helmut Tomac. Er hält das Ansinnen der Stadt für „sinnvoll“. Einer Rückübertragung stünde die Tiroler Polizei durchaus positiv gegenüber. Immerhin trete durch die in Bälde vom Land zu beschließende Gesetzesnovelle eine Lage ein, welche nicht nur die Stadt, sondern auch die Bevölkerung „massiv betrifft“. Dabei gelte es mitunter, viele andere als nur sicherheitspolizeiliche Aspekte zu berücksichtigen. Jedoch, so schränkt Tomac ein, müsse man sich anschauen, ob die Übertragungsverordnung zur Gänze oder nur in Teilen aufgehoben werden sollte. Sicherheitspolizeiliche Fragen und Bedarfserhebungen dürften trotz allem „nicht zu kurz kommen“. Darauf wolle die Polizei weiterhin großen Wert legen. In Gesprächen zwischen Land, Stadt und Polizei könne über das künftige Prozedere verhandelt werden.
Generell habe die Polizei dem Land im Zuge des laufenden Begutachtungsverfahrens eine umfangreiche Stellungnahme mit einigen Anregungen mitgegeben, sagt Tomac: „Es wäre einiges noch zu adaptieren und diskutieren.“
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