Wiener Parkpickerl - In Währing ab 5. September Pflicht

Wien (APA) - Mit Montag, dem 5. September, tritt in Wien-Währing das Parkpickerl in Kraft. Wer dann im 18. Gemeindebezirk sein Fahrzeug ohne...

Wien (APA) - Mit Montag, dem 5. September, tritt in Wien-Währing das Parkpickerl in Kraft. Wer dann im 18. Gemeindebezirk sein Fahrzeug ohne Aufkleber oder Kurzparkschein abstellt, muss mit einer Strafe rechnen. Die Nachfrage nach dem Pickerl ist rege: Mit Beginn dieser Woche haben bereits 4.600 Bewohner Anträge gestellt, berichtete Bezirksvorsteherin Silvia Nossek (Grüne) der APA.

Davon hätten bereits mehr als 4.000 die Berechtigung erhalten, führte die Chefin des 18. Bezirks weiter aus. „Diese Zahlen und auch die gute Annahme des Online-Antrags zeigen, dass die Informationsmaßnahmen greifen und viele die Möglichkeit nutzen, sich ihr Parkpickerl frühzeitig zu besorgen.“ Damit sei alles vorbereitet, dass der Start am 5. September gut funktioniere und „Währing tatsächlich vom ersten Tag an aufatmen kann“.

Mit Währing haben inzwischen 16 Bezirke Pickerlpflicht. Ab 5. September wird der 18. Bezirk flächendeckend von Montag bis Freitag zwischen 9.00 bis 19.00 Uhr zur Kurzparkzone. Ausgenommen sind ausgewiesene Geschäftsstraßen, wo das Parken von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Woche und am Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr gebührenpflichtig wird. Das Parken mit Parkschein wird auf maximal drei bzw. 1,5 Stunden auf Geschäftsstraßen begrenzt.

Premiere hat für die Währinger nicht nur die Parkraumbewirtschaftung - sie sind auch von Anfang an Besitzer des neuen, elektronischen Parkpickerls. Denn ab 1. September wird der Kleber mit integriertem Chip bei Neuanträgen in Wien immer vergeben. Die Probephase im 4. und 5. Bezirk, die im November 2015 gestartet worden war, habe gut funktioniert, berichtete Parkpickerlkoordinator Leopold Bubak im APA-Gespräch.

Die Neuerung macht das regelmäßige Abkratzen des Klebers von der Windschutzscheibe obsolet, da der Chip immer wieder verlängert werden kann. Die herkömmlichen Pickerl behalten bis zu ihrem jeweiligen Ablauf ihre Gültigkeit. Wenn gewünscht, kann man aber auch schon vorher kostenfrei auf die elektronische Variante umsteigen, so Bubak.

Das Parkpickerl kann online bzw. im Bezirksamt angesucht werden. Die Genehmigung kann für mindestens drei Monate und maximal zwei Jahre beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf 90 Euro pro Jahr, dazu kommen die Gebühren für den Antrag.

Das Thema „Parkraumbewirtschaftung“ ist in Währing immer wieder heftig debattiert worden. 1995 wurde eine entsprechende Regelung im Nachbarbezirk Alsergrund eingeführt. Als Hernals 2012 nachzog, verlagerte sich der Verkehr in den 18. Bezirk. Der damalige Bezirksvorsteher Karl Homole (ÖVP) blieb jedoch ein Pickerl-Gegner, wobei er sich auch auf zwei von ihm durchgeführte Anrainerbefragungen stützte.

Bei der ersten Abstimmung 2012 votierten zwei Drittel der teilnehmenden Anrainer gegen die Einführung, ein knappes Jahr später nur mehr 56 Prozent. Bei der Wien-Wahl im Oktober 2015 erhielten die Grünen in Währing die Mehrheit und stellen nun mit Nossek die Bezirksvorsteherin. Diese tat bereits im Wahlkampf kund, bei einem Sieg das flächendeckende Parkpickerl einzuführen - was nun geschieht.

( 0908-16;)