Gerichtssplitter

Ordnungsstrafe: 500 Euro für Polizistin

© Andreas Rottensteiner / TT

Wie sehr sich Prozesse drehen können, zeigte gestern ein Fall rund um eine Amtshandlung der Innsbrucker Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG). An...

Wie sehr sich Prozesse drehen können, zeigte gestern ein Fall rund um eine Amtshandlung der Innsbrucker Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG). Angeklagt war vor Richterin Helga Moser eigentlich eine 29-Jährige wegen Körperverletzung an einer Beamtin. Die Frau war im April von zwei MÜG-Beamten zweimal erwischt worden, als sie mit ihrem sechs Wochen alten unangeleinten Hund spazieren gegangen war. In Begleitung ihres acht Jahre alten Sohnes kam es bei der Tiflisbrücke (Sill) dann zum Eklat. Nach einer Schreierei und kurzem Fluchtversuch von Frau, Hund und Kind brachte einer der MÜG-Beamten (87 Kilo) die Frau (51 Kilo) per Schulterwurf zu Boden. Indes nahm die Beamtin den Hund an sich. Grund: Die Frau habe sie von hinten angesprungen und mit einem Schlag verletzt. Ein Augenzeuge verneinte dies nun aber. Bei der Polizei hatte die Beamtin auch kein Wort davon erwähnt. Ja, und die angeblich fehlende gechipte Plakette wies der Hund auch auf. Zu viel für Verteidiger Markus Ganzer. Und so beantragte Ganzer schon am ersten Prozesstag die Polizistin, die den Vorfall aufgenommen hatte, als Zeugin. Die bekam die Ladung nachweislich zugestellt, erschien aufgrund Trainingsaufenthalts aber trotzdem nicht zur Verhandlung. Richterin Moser sprach kopfschüttelnd ein Machtwort und verhängte über die Beamtin eine Ordnungsstrafe von 500 Euro. Noch schlimmer könnte es nun für die MÜG-Beamten kommen: Eine Verfolgung wegen falscher Zeugenaussage steht im Raum. Die Sache war nach allen Aussagen sogar so klar, dass Staatsanwalt Markus Grüner die Anklage zurückzog: Freispruch.

Zwei Jahre Haft wurden hingegen für einen 21-Jährigen nochmals bedingt ausgesprochen. Er hatte im November mit einem Mädchen Marihuana geraucht und die vollkommen Berauschte darauf sexuell missbraucht. (fell)