BP-Wahl: Bisher nur wenige Absagen für Wahlbehörden - Ausnahme Wien 1

Wien (APA) - Auch wenn sie nach der Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof Kritik oder gar rechtliche Folgen fürchten könn...

Wien (APA) - Auch wenn sie nach der Aufhebung der Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof Kritik oder gar rechtliche Folgen fürchten könnten - die allermeisten Mitglieder der Wahlbehörden dürften sich davon nicht abschrecken lassen. In einem APA-Rundruf meldete nur Wien viele Absagen, einzelne gab es in Salzburg, Tirol, der Steiermark und Vorarlberg.

Die Bundespräsidenten-Stichwahl muss u.a. wiederholt werden, weil die Briefwahlstimmen teils ohne Beisitzer ausgezählt wurden. Wegen Unregelmäßigkeiten ermittelt derzeit noch die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Mitglieder von 20 Gemeinde- und Bezirkswahlbehörden.

Das Problem, dass sich zu wenige als Wahlbeisitzer zur Verfügung stellen, ist nicht neu - zumal es dafür, wenn überhaupt, nur eine geringe finanzielle Entschädigung gibt. Vor allem für kleinere Parteien ist es schwer, ausreichend Freiwillige zu finden.

Besitzer - drei im Sprengel, neun in den Gemeinden, Bezirken und Ländern - werden von den Parteien nominiert. Die Anzahl pro Partei hängt vom Abschneiden bei der Nationalratswahl ab. Kurz nach dieser werden die Wahlbehörden für die anderen Bundes-Urnengänge zusammengesetzt.

Kommen die Parteien der Pflicht nicht nach, Beisitzer zu nominieren, kann der Wahlleiter allein dennoch „amtshandeln“, wenn „die Dringlichkeit der Amtshandlung einen Aufschub nicht zulässt“. Dies gilt auch, wenn „von keiner Partei Vorschläge ... auf Berufung von Beisitzern eingebracht wurden“. Zieht sich ein bereits nominierter (Ersatz-)Beisitzer zurück, kann die Partei nachbesetzen.

Dies sollte in Wien geschehen. Denn dort ist die Situation „schwierig“. Viele Beisitzer seien nicht mehr bereit, sich zur Verfügung zu stellen, sagte ein Sprecher von Stadtrat Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) zur APA: „Viele stellen sich die Frage: Warum soll ich mir das antun?“ Denn man habe das Gefühl, sich für eine mehr oder weniger ehrenamtliche Tätigkeit im Nachhinein auch noch rechtfertigen zu müssen. Keine Probleme gibt es hingegen bei den Wahlleitern in den Bezirken.

Auch der Salzburger ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Mayer fürchtet, dass es mit der Wahlaufhebung nicht leichter wurde, genug Beisitzer zu finden. Noch dazu, da die Volkspartei keinen Kandidaten mehr im Rennen hat. „Wir haben aber bei den vorigen Wahlgängen unsere Verpflichtung erfüllt.“ Auch für die SPÖ ist „es zwar schwieriger geworden, aber wir werden es schon schaffen“. Vereinzelt gebe es Absagen für die Bezirkswahlbehörden, aktiv gesucht werde aber erst im September. Es brauche nun noch mehr Überzeugungsarbeit.

Mayer sieht vor allem FPÖ und Grüne gefordert, da deren Kandidaten die Stichwahl bestreiten. Gerade bei ihnen hätte es in den Bezirken teils Totalausfälle gegeben. „Wir könnten jetzt die erforderlichen Wahlbeisitzer stellen, dürfen das aber nicht, weil es rechtlich nicht möglich ist“, erläuterte der grüne Landesgeschäftsführer Rudolf Hemetsberger. Nach der NR-Wahl hätten sich nur rund 250 Freiwillige gemeldet. Auch die FPÖ hat damals vor allem in den Ballungszentren nicht genug Interessierte gefunden, so Landesgeschäftsführer Hermann Kirchmeier. Beide kündigten an, für den 2. Oktober viele Wahlzeugen - die aber keine Stimmrecht in der Wahlbehörde haben - zur Beobachtung zu schicken.

Das Land Tirol wusste von einigen „Rücktrittserklärungen“ - und man ging davon aus, dass sie zum Teil mit der Verunsicherung aufgrund der Stichwahl-Aufhebung zusammenhängen. Allerdings rechnet man „zum jetzigen Zeitpunkt“ damit, dass es genug Beisitzer geben wird. Umnominierungen stellten allerdings nichts Ungewöhnliches dar. Dass Wahlleiter ihr Amt nicht weiter ausüben wollen, sei bisher nur in Einzelfällen vorgekommen.

Aus dem VfGH-Erkenntnis seien ablauftechnische und organisatorische Konsequenzen gezogen worden. Zu einigen Punkten hat das Land Tirol das Innenministerium um konkrete Vorgaben ersucht. Für die Einladungen der Beisitzer oder Wahlkarten-Auszählung sollen Musterabläufe und Checklisten erarbeitet werden. Parallel werden Schulungen für Wahlbehörden-Mitglieder angeboten, in denen erklärt wird, wann die Beisitzer anwesend sein müssen. Um die Anwesenheit sicherzustellen, soll zeitgerecht zu den Sitzungen eingeladen werden.