Gericht

Übersetzen zum Hungerlohn, Dolmetscher meiden Justiz

Beruf mit Verantwortung: Übersetzungen von Gerichtsdolmetschern haben Gültigkeit.

Obwohl es bei Gericht und Behörden mehr und mehr Dolmetscher braucht, denken diese immer häufiger an Rückzug aus dem undankbaren Job.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck, Wien –Nicht nur die Flüchtlingswelle bringt es seit längerer Zeit mit sich, dass Gerichte und Behörden immer mehr Dolmetscher zur Erledigung ihrer Verfahren benötigen. Jeder Amtsbehandelte hat ein Recht auf ein faires Verfahren und somit das Recht, korrekt gehört zu werden.

Das Recht, korrekt bezahlt zu werden, fordern nun allerdings auch Österreichs Dolmetscher vehement ein. Der geachtete Berufsstand des gerichtlich zertifizierten Dolmetschers gerät zunehmends mehr in Schieflage. Trotz größtenteils akademischer Ausbildung und bekannt schwerer Dolmetschprüfung steht die Honorierung durch den Bund nämlich in keiner Relation zum Aufwand.

Heidelinde Holz, renommierte Englisch-Dolmetscherin mit Büro in der Innsbrucker Innenstadt, bringt es für viele ihrer Kollegen auf den Punkt: „Die Arbeit als Dolmetscherin kann ich mir bald nicht mehr leisten. Sie wird schön langsam zum Nullsummenspiel!“ Die zertifizierte Dolmetscherin spricht dabei erst einmal die Gebührensituation an, die auch dem Österreichischen Verband der Dolmetscher schon lange ein Dorn im Auge ist. Das angesprochene Justizministerium verweist den Verband indes auf die budgetären Nöte.

Seit 1975 wurden die Tarife erst einmal – 2007 – erhöht. Mit dem Budgetbegleitgesetz kam jedoch schon wieder die Abrundung der Gebühren auf den vollen Euro. 2014 jedoch der schärfste Einschnitt: Rückübersetzungen von Protokollen stundenlanger Vernehmungen, die früher schon einmal ein paar Hundert Euro einbrachten, werden nun mit gerade 20 Euro pauschaliert.

Fazit: Das will sich keiner mehr antun. Holz zur TT: „Auch so ist der Satz von 24,50 Euro für die erste halbe Stunde und 12,40 Euro für jede weitere halbe Stunde angesichts der Rahmenbedingungen extrem knapp bemessen. Rechne ich alles zusammen, bleiben mir als Stundenlohn als hochqualifizierte Kraft 14 Euro über. Dafür finde ich kaum eine Reinigungskraft.“

Dazu werden viele Einsätze zum Verlustgeschäft. Wird eine Verhandlung – wie nicht selten – abberaumt, für die man sich allerdings den ganzen Vormittag freigehalten hat, stehen dem Dolmetscher 22,70 Euro zu. Fährt er über 30 Kilometer, beispielsweise ans Bezirksgericht Reutte, sind es 28,40 Euro. Kränkend für die Übersetzer: Eine Stunde Fahrt bringt mehr ein als eine Stunde Dolmetschen in der zweiten Stunde. Holz: „Für all das und eine Quasi-Bereitschaft bei Tag und Nacht kommt man bei einer theoretischen Vollauslastung auf monatlich 1200 Euro!“

Ja wenn sie überhaupt kommen. Denn die Justiz kennt keine Zahlungsfristen. Und kann auch nicht gemahnt werden. Da obliegt es alleine dem Richter, wann es einen Beschluss zur Gebührenverordnung gibt. Von drei Monaten bis zu zwei Jahren hat da Holz schon auf ihr Geld warten müssen: „Das führte schon zu ausständigen Gerichtsgebühren über 8000 Euro!“ Zweieinhalb Jahre hat schon der bekannte türkischstämmige Anwalt Vedat Gökdemir auf offene Gebühren gewartet. Der Anwalt hat aufgrund der vorgenannten Umstände das Dolmetschen fast zur Gänze eingestellt.

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Sein Resümee klingt trist. Gökdemir: „Es gibt für manche Sprachen noch ein paar alteingesessene Dolmetscher. Aber von unten kommen keine jungen, qualifizierten Kräfte nach.“ Eine gefährliche Situation. So mehren sich Übersetzungen durch Übersetzer ohne Dolmetschprüfung.

Anwalt Gökdemir: „Da kommt es bei Gericht durch Unqualifizierte zu haarsträubenden Fehlleistungen. Dolmetscher, die den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, Vorsatz und Absicht nicht kennen, sind leider ursächlich für Fehlurteile durch falsch informierte Richter.“

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