Flüchtlinge - Verordnung erst, wenn Obergrenze erreicht

Wien (APA) - Nach Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Umfeld des Ministerrats am Dienstag...

Wien (APA) - Nach Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat auch Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) im Umfeld des Ministerrats am Dienstag betont, dass die Asyl-Not- bzw. Sonderverordnung nicht vor Erreichen der Obergrenze von 37.500 Asylverfahren im laufenden Jahr in Kraft treten soll. Der genau Ablauf wurde im „Debriefing“ nach der Regierungssitzung erläutert.

Wie die Regierungskoordinatoren von SPÖ und ÖVP, Thomas Drozda und Harald Mahrer, ausführten, soll die Verordnung nach einem abschließenden Gespräch von Kanzler, Vizekanzler, Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Drozda selbst am Dienstag oder Mittwoch in die vierwöchige Begutachtung gehen. Danach brauche man zwei bis drei Wochen, um den endgültigen Verordnungstext fertigzustellen.

Wirklich beschließen werde man die Verordnung nur dann, wenn sie tatsächlich gebraucht werde, betonte Drozda. „Man kann sie nicht provisorisch in Kraft setzen, sie gilt unmittelbar nach Behandlung im Hauptausschuss.“ Sollte die Verordnung im November oder Dezember benötigt werden, müsse sie also eine Woche davor im Ministerrat beschlossen werden. So lange dauere es, bis sie dann den Hauptausschuss des Nationalrats passieren könne.

Dass im kommenden Jahr eine neue Verordnung benötigt werde, weil ja auch eine andere Obergrenze für 2017 gilt, wies Drozda zurück. Eine Verordnung nur für zwei Wochen hielte er „für etwas seltsam“, so der SPÖ-Minister.