Ringstraßen-Galerien - Käufer-Anspruch laut Gericht nicht gefährdet
Wien (APA) - Die Firmengruppe des saudisch-österreichischen Unternehmers Mohammed Bin Issa Al Jaber verbucht aus ihrer Sicht einen Etappensi...
Wien (APA) - Die Firmengruppe des saudisch-österreichischen Unternehmers Mohammed Bin Issa Al Jaber verbucht aus ihrer Sicht einen Etappensieg in der Aufregung rund um ihren Verkauf der Ringstraßen-Galerien in Wien. Der Antrag der Käuferin Dom Immobilien Leasing auf Einstweilige Verfügung wegen der ausständigen Rangordnung wurde vom zuständigen Gericht abgewiesen, so eine Sprecherin Al Jabers zur APA.
Die Käuferin pocht auf die sogenannte Sicherung des grundbücherlichen Ranges (Rangordnung), da ohne dieser die Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch für die Käuferin in der Luft hänge, sagte der Anwalt der Dom Immobilien zuletzt. Mittels der Einstweiligen Verfügung will sie die Herausgabe des Rangordnungsbeschlusses erwirken.
Das Handelsgericht wies den Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung laut der Al-Jaber-Sprecherin ab, weil es weder eine Gefährdung des Anspruchs der Käuferin bzw. Klägerin noch die Gefahr eines drohend Schadens sehe. „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und sind zuversichtlich, dass sie auch im Rekursfall halten wird“, sagt die Anwältin der Al-Jaber-Firmengruppe, Helena Marko.
Der Verkauf zieht sich schon seit mehr als fünf Jahren. Derzeit wird auf die Einsetzung eines Notars durch den Präsident der Notariatskammer gewartet, der den Verkauf endgültig abwickelt. Zuletzt hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) geurteilt, dass der Verkauf um 80,5 Mio. Euro an die Dom Immobilien Leasing Ges.m.b.H. treuhänderisch vollzogen werden muss. Al Jaber bedauerte diese Niederlage trotz der ursprünglichen Verkaufsabsicht, die er offenbar wieder verloren hatte, will das Urteil aber zur Kenntnis nehmen.
( S E R V I C E - Die OGH-Entscheidung ist im Internet unter http://go.apa.at/1CwywlQZ zu finden )