Witwe in Wien-Favoriten 5 - Angeklagter „momentan hochgefährlich“

Wien (APA) - Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer stufte den 19-Jährigen als „momentan hochgefährlich“ ein und sprach sich d...

Wien (APA) - Der psychiatrische Sachverständige Karl Dantendorfer stufte den 19-Jährigen als „momentan hochgefährlich“ ein und sprach sich daher im Fall eines Schuldspruchs für die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Der Sachverständige qualifizierte das inkriminierte Geschehen als „Overkill“-Tat, es sei nicht nur darum gegangen, das Opfer zu töten, sondern zudem zu demütigen.

Laut Anklage, die auf den Angaben des 19-Jährigen beruht, hatte der Lehrling die Sterbende mit einem Zierkürbis im Vaginalbereich misshandelt. „Er hat einen sexuellen Impuls empfunden“, merkte Dantendorfer dazu an. Dieser sei aufgrund der Persönlichkeitsstruktur des Burschen“ weiter eskaliert“.

Der klinische Psychologe Wolfgang Neuwirth - von Dantendorfer in die Begutachtung miteingebunden - bewertete die Tat auf Basis einer Tatortanalyse als „sexuell motiviertes Tötungsdelikt“. Der 19- Jährige, der zum Tatzeitpunkt einen gleichaltrige Freundin hatte, mit der er seit mehreren Monaten zusammen war, hatte demgegenüber stets jeglichen sexuellen Kontext bestritten und versichert, die Tötung der 72-Jährigen habe ihn nicht erregt.

Für Dantendorfer gab es keinen Zweifel, dass beim Angeklagten Zurechnungsfähigkeit gegeben war: „Es ist davon auszugehen, dass er erkennen konnte, dass es nicht richtig sein kann, eine 72-Jährige zu Tode zu martern.“ Der Bursch sei allerdings „nicht gesund. Er hat eine krankheitswerte Störung.“ Dessen Persönlichkeitsstruktur sei durch eine „verminderte Impulskontrolle“ gekennzeichnet. Vor allem mit der sexuellen Komponente am Tatgeschehen und der nicht vorhandenen Bereitschaft des Angeklagten, sich mit dieser Devianz auseinanderzusetzen, begründete Dantendorfer seine Empfehlung, den 19-Jährigen im Fall einer Verurteilung im Maßnahmenvollzug unterzubringen. „Das Risiko für eine hochgewaltsame Tat ist außergewöhnlich erhöht“, meinte der Gutachter.

Die Verhandlung wurde auf kommenden Freitag vertagt. Möglicherweise wird noch der Vater des Kochlehrlings als Zeuge aussagen, der seinem Sohn im vergangenen Herbst empfohlen haben sollen, einen Psychologen aufzusuchen, nachdem er Veränderungen am 19-Jährigen bemerkt hatte.