Berlin stellt sich in Streit mit Türkei hinter Deutsche Welle

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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA302 vom 07.09.2016 muss es einer Berichtigung der dpa zufolge im dritten Absatz ab dem dritten Satz richtig heißen: „Kilic behauptete im Kurznachrichtendienst Twitter, er habe gefordert, das Interview nicht auszustrahlen. Anschließend habe man lediglich eine ‚Verfügungsgewalt‘ angewendet. Kilic bestritt damit nicht, dass die Aufnahmen im Besitz des Ministeriums sind.“ Damit soll klargestellt werden, dass der Minister eine Beschlagnahmung dementiert, jedoch nicht abstreitet, dass die Aufnahmen im Besitz des Ministeriums sind.

Außerdem lautet der Vorname des türkischen Ministers Akif (nicht: Akis). --------------------------------------------------------------------- ~ Berlin/Ankara (APA/dpa) - Im Streit um die Beschlagnahmung eines Interviews mit dem türkischen Sportminister hat sich die deutsche Regierung hinter die Deutsche Welle (DW) gestellt. Sie unterstütze die Forderung des staatlichen Auslandssenders, die Aufnahmen wieder herauszugeben. „Die Pressefreiheit ist für uns ein hohes, nicht zu verhandelndes Gut“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch.

Dies gelte nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland, betonte er. Wegen der Beschlagnahmung des Interviews wurde der deutsche Botschafter Martin Erdmann am Mittwoch auch bei der türkischen Regierung vorstellig. Nach Angaben des Auswärtigen Amts führte er dazu ein „konstruktives“ Telefonat mit dem Büroleiter des Sportministers Akif Cagatay Kilic. Konkrete Ergebnisse wurden zunächst nicht bekannt.

Der Minister hatte dem DW-Moderator Michel Friedman am Montagabend ein Interview gegeben. Nach Angaben des Senders wurde das Material dann aber unmittelbar danach von seinem Ministerium konfisziert. Kilic behauptete im Kurznachrichtendienst Twitter, er habe gefordert, das Interview nicht auszustrahlen. Anschließend habe man lediglich eine „Verfügungsgewalt“ angewendet. Kilic bestritt damit nicht, dass die Aufnahmen im Besitz des Ministeriums sind.