Passagierdaten: EU-Pakt mit Kanada droht Bruchlandung
EU-Gutachter: Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada verletzt Grundrechte.
Brüssel –Wenn ein Passagier in seinen Flieger nach Montreal oder Toronto steigt, soll Kanada künftig alle seine Reisedaten kennen. Das sieht ein Abkommen mit der EU vor, das bereits ausverhandelt wurde – doch Europas Höchstrichter könnten es noch stoppen. Denn das geplante Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten an Kanada verstößt nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters gegen europäische Grundrechte.
Die Kritik: Kanada erhalte dabei zu weitreichende Rechte zur Speicherung, Nutzung und Verarbeitung sensibler Daten. So argumentiert Generalanwalt Paolo Mengozzi in seinem Gutachten, das gestern in Luxemburg veröffentlicht wurde. Folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Empfehlung Mengozzis, platzt das Abkommen.
Bei den Fluggastdaten geht es um jene persönliche Informationen, die Fluggesellschaften bei der Buchung oder beim Check-in über ihre Passagiere erheben – etwa Kontaktinformationen sowie Reise- und Kreditkartendaten. Die Nutzung von Fluggastdaten soll dem Kampf gegen Terrorismus oder schwere grenzüberschreitende Kriminalität dienen. Nach Einschätzung von Gutachter Mengozzi gibt das Abkommen Kanada aber Möglichkeiten zur Verwendung der Daten, die über diesen Zweck hinausgehen. So dürfe Kanada Daten an andere Länder weitergeben, ohne dass die zuständige kanadische Behörde von einer unabhängigen Stelle überwacht werde. Das verstoße gegen das Recht der Achtung des Privat- und Familienlebens und das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten.
Wann die Richter Stellung nehmen werden, ist noch offen. Das Europaparlament hatte den EuGH Ende 2014 um das Gutachten gebeten. Derzeit gilt noch ein Vorläuferabkommen aus dem Jahr 2006. Die EU hat auch Fluggastdaten-Abkommen mit den USA und Australien, mit Mexiko laufen Gespräche. (wer, dpa)