Gabuns Oppositionsführer legt Einspruch gegen Wahlniederlage ein
Libreville (APA/AFP) - Nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl in Gabun hat der unterlegene Oppositionsführer Jean Ping das Verfassungsge...
Libreville (APA/AFP) - Nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl in Gabun hat der unterlegene Oppositionsführer Jean Ping das Verfassungsgericht angerufen. Ping habe eine Prüfung der Ergebnisse der Abstimmung vom 27. August in der Provinz Haut-Ogooue beantragt, erklärte sein Wahlkampfteam am Donnerstag.
Ein Mitarbeiter Pings sagte, gefordert werde eine Neuauszählung „Wahllokal für Wahllokal“ in der Heimatprovinz von Amtsinhaber Ali Bongo, der die Wahl offiziell gewonnen hatte.
Der Staatschef hatte die Wahl äußerst knapp mit 49,80 Prozent der Stimmen gewonnen. Der Oppositionskandidat und frühere Kommissionspräsident der Afrikanischen Union (AU), Ping, kam auf 48,23 Prozent. Bongos Vorsprung betrug demnach nur 5594 Stimmen. Nach der Verkündung des Ergebnisses am 31. August kam es zu schweren Unruhen, bei denen mehrere Menschen getötet wurden. Zudem wurde das Parlament in Brand gesetzt und zahlreiche Geschäfte in der Hauptstadt Libreville verwüstet.
Ping entschied sich, die Wahl vor dem Verfassungsgericht anzufechten, obwohl er den Richtern vorwirft, voreingenommen zu sein. Ein Mitarbeiter Pings hatte am Mittwoch gesagt, es gebe wenig Hoffnung, dass das Gericht zugunsten von Ping entscheiden werde, doch sei es klüger, sich an das rechtliche Verfahren zu halten. Bongo hatte die Forderung nach einer Neuauszählung der Stimmen zurückgewiesen, solange die Justiz dies nicht selber anordnet.