Prozess um Suchtgifthandel - Verteidiger am Wort

Wiener Neustadt/Frohnleiten/Stotzing (APA) - Dem Schlussvortrag des Staatsanwalts folgten bis zur Mittagspause Plädoyers von vier Verteidige...

Wiener Neustadt/Frohnleiten/Stotzing (APA) - Dem Schlussvortrag des Staatsanwalts folgten bis zur Mittagspause Plädoyers von vier Verteidigern. Die Anwälte sahen keine Beweise für einen Tatplan großen Stils bzw. für eine kriminelle Vereinigung und verwiesen auch auf den Graubereich beim Thema Hanf. In Österreich seien der Ankauf von Samen und Equipment legal, wer die Pflanzen aber erntet, dem drohe Haft.

Wolfgang Blaschitz lobte die „vorbildliche Verhandlungsführung“. Jeder Angeklagte sei mit Würde behandelt worden, wie man es sich in einem mitteleuropäischen Land erwarte. Der Verteidiger sah nach dem Beweisverfahren keinerlei Bestätigung dafür, dass sein Mandant der behauptete Bandenchef war, der alles formal organisiert und Weisungen gegeben hätte. Der ungarische Staatsbürger serbischer Herkunft (38) sei von den Mitangeklagten nicht derart belastet worden und kenne auch nur wenige andere der Gruppe. Er sei Immobilienmakler in Budapest und habe den Standort Matzendorf nur sporadisch besucht.

Der 38-Jährige hatte gemeinsam mit dem befreundeten Fünftangeklagten die, so Blaschitz, „großartige“ Idee gehabt, in Österreich eine Hanfplantage aufzubauen, um seinem Freund dessen „Hobby“ (Joints zu rauchen) zu ermöglichen und seiner damaligen, an Multipler Sklerose erkrankten Freundin Cannabis-Öl zur Verfügung zu stellen. Das habe die Frau auch ausgesagt. Das sei in keiner Weise professionell geschehen und sollte auch nicht den Markt mit Cannabisprodukten überschwemmen. Den Mietvertrag schloss sein Mandant unter falscher Identität ab, räumte der Anwalt ein. Das Objekt überließ der Mann dann seinem Freund, der die Anlage einrichtete. „Er hatte nicht einmal den Schlüssel zum Haus und war auch kein einziges Mal in einem anderen“, betonte der Anwalt.

Die Telefonüberwachung habe „belangloses Geschwafel“ zwischen dem Erst- und Viertangeklagten u.a. über die Formel I in Ungarn zutage gebracht, aber keine Geschäfte koordinierenden Gespräche zweier „Drogenbosse“, so Blaschitz. Die beiden sprachen demnach auch über die Werkstatt, die der Viertangeklagte in Wien kaufen wollte, weshalb dieser bei seiner Festnahme einige Tausend Euro bei sich hatte.

Hauptfrage eins nach der kriminellen Vereinigung wird daher unisono mit Nein zu beantworten sein, zeigte sich Blaschitz überzeugt. Die Beitragstaten leugne sein Mandant nicht und bereue diese.

Der geständige Zweitangeklagte (42) spielte nach den Worten seiner Rechtsvertreterin nur eine untergeordnete Rolle. Der Drittangeklagte (65) sei nach Österreich gekommen, um am Bau zu arbeiten, und landete dann als Koch in Frohnleiten, sagte dessen Verteidiger, der um einen Freispruch für seinen Mandanten ersuchte.

Ähnlich argumentierte Elmar Kresbach für den Viertangeklagten. Das Konstrukt einer Großbande sei nicht verständlich, daher sei es nicht alltäglich, dass im Suchtgiftbereich ein Schwurgericht stattfinde. Im Fall eines Schuldspruchs verwies der Anwalt auf Milderungsgründe für eine Strafbemessung im unteren Bereich: Sein Mandant habe Familie, ein geordnetes soziales Umfeld und nach wie vor sein Lkw-Unternehmen.