Haft für Betrug und Urkundenfälschung
Aus einer ersten Verurteilung hatte eine 41-jährige Arbeitssuchende anscheinend nichts gelernt. Sie musste am Freitagvormittag am Innsbrucke...
Aus einer ersten Verurteilung hatte eine 41-jährige Arbeitssuchende anscheinend nichts gelernt. Sie musste am Freitagvormittag am Innsbrucker Landesgericht erneut auf der Anklagebank Platz nehmen. Sie soll Sozialleistungen in Höhe von 13.000 Euro zu Unrecht bezogen haben. „Ich stand unter Druck von meinem Ex-Mann. Ich habe ihm das ganze Geld in die Türkei geschickt und hatte selbst nichts davon“, erklärte die 41-Jährige. Richter Böhler hatte für den erneuten Betrug während ihrer Bewährungszeit von der ersten Strafe kein Verständnis. Die Angeklagte wurde zu einem Jahr Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Den Vorwurf der Urkundenfälschung und des mehrmaligen Betrugs bestritt ein 33-jähriger Tiroler gestern am Landesgericht vor Richter Böhler. Der Angeklagte hatte Hundetrainings für 250–350 Euro angeboten, wollte aber nicht gewusst haben, dass die ihn als Hundeführer ausweisende Urkunde gefälscht war. Weiters wurde ihm vorgeworfen, mehrere Personen um ihr Geld gebracht zu haben. Bei den Plädoyers machte der Angeklagte einen ruhigen Eindruck. „Soll ich Ihnen einen Liegestuhl bringen, dass Sie noch angenehmer sitzen?“, meinte Richter Böhler. Die Strafe: sechs Monate Freiheitsentzug. Der Mann kündigte sofort Berufung an. (TT)