SV-Rabatt für Bauern - Weiter Politstreit um das Wort „Aussetzung“
Wien (APA) - Der Streit um den geplanten Sozialversicherungs-Quartalsrabatt für die heimischen Bauern geht weiter und dreht sich nun um die ...
Wien (APA) - Der Streit um den geplanten Sozialversicherungs-Quartalsrabatt für die heimischen Bauern geht weiter und dreht sich nun um die Deutung des Wortes „Aussetzung“. Die im Ministerrat beschlossene „Aussetzung“ ist für das Landwirtschaftsministerium ein Erlass, für das Sozialministerium geht es hingegen nur um eine Stundung mit Rückzahlung spätestens Anfang 2019.
„Für die vorgesehene Entlastung bietet sich das Aussetzen eines Quartalsbeitrages der Sozialversicherung 2016 an. Als kurzfristige Maßnahme soll durch Novellierung des BSVG ein Quartalsbeitrag für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zur Sozialversicherung 2016 ausgesetzt werden“, heißt es im Vortrag an den Ministerrat von Mitte Juli. Es gehe nicht um eine Stundung, betonte das Landwirtschaftsministerium auf APA-Anfrage. Die Sozialversicherungsbeiträge würden im Nachhinein verrechnet - für das vierte Quartal im Jänner, deswegen müsse das Gesetz noch heuer im Parlament beschlossen werden. An dem geplanten Gesetzestext arbeiten derzeit das Landwirtschafts-, Sozial-, Wirtschafts- und Gesundheitsministerium.
Landwirtschaftsministerium Andrä Rupprechter (ÖVP) hatte als Ergebnis des Milchgipfels im Juni im Parlament einen SV-Rabatt in Höhe von 167 Mio. Euro für alle Bauern versprochen. Das durchschnittliche Einkommen der Bauern sinkt aufgrund der niedrigen Agrarrohstoffpreise seit mehreren Jahren. Besonders stark betroffen sind Milch- und Schweinebauern. Außerdem wurden die Winzer und Obstbauern von frostigen Temperaturen Ende April und Anfang Mai stark getroffen. SPÖ-Vertreter haben bis dato mehrfach Kritik an dem SV-Rabatt geübt.
Der SV-Rabatt müsse durch die Bauern-Versicherungsgemeinschaft und nicht durch den Steuerzahler getragen werden, hieß es aus dem Sozialministerium auf APA-Anfrage. Die spätere Nachzahlung sei derzeit „die einzige Möglichkeit“. Bisher habe es keine anderen Vorschläge gegeben. Ob eine Reform der Sozialversicherung der Bauern auch als Ausgleich möglich wäre, will man im Sozialministerium „offenlassen“.
Das Sozialministerium verweist noch auf einen Absatz im Juli-Beschluss des Ministerrat. „Vereinbart wird, dass nach Veränderung der Marktlage spätestens mit 1.1.2019 die Versicherungsgemeinschaft die Wiederauffüllung der Rücklagen vornimmt. Ein entsprechender Rückführungsplan ist im Rahmen der Gesetzesvorlage festzulegen“, heißt es im Vortrag an den Ministerrat.