Kampf gegen Steuervermeidung - Das Netz wird enger geknüpft
Bratislava (APA) - Die geringe Steuerleistung zahlreicher internationaler Firmen lässt derzeit die Wogen hochgehen. Von Apple über Starbucks...
Bratislava (APA) - Die geringe Steuerleistung zahlreicher internationaler Firmen lässt derzeit die Wogen hochgehen. Von Apple über Starbucks bis Fiat haben Großkonzerne mit den Steuerbehörden einzelner EU-Länder, darunter insbesondere Irland, Luxemburg, die Niederlande und Belgien, Sondervereinbarungen getroffen, die dazu führen, dass letztlich praktisch keine Steuer fällig wird.
In den letzten Jahren ist diese Praxis auch international bei den 20 wirtschaftlich wichtigsten Ländern (G-20) zum Thema gemacht worden. In der EU ist ebenfalls zuletzt mehr Augenmerk daraufgelegt worden, die EU-Kommission hat einige Firmen zu saftigen Nachzahlungen verdonnert - darunter als prominentester Fall Apple, die an Irland 13 Mrd. Euro nachzahlen sollen. Dagegen haben aber Irland wie auch Apple berufen - da es sich um alte Vereinbarungen handle. Eine nachträgliche Änderung würde die Rechtssicherheit untergraben, so die Argumentation.
Für die Zukunft aber ist klar, dass die Regeln verschärft werden. Die G-20 haben vor einem Jahr gleich 15 Empfehlungen verabschiedet unter dem Titel „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS). Die Mindereinnahmen durch Aushöhlen der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverschiebungen werden auf 4 bis 10 Prozent der weltweiten Einnahmen aus Körperschaftsteuern geschätzt - das wären in der Größenordnung von 100 bis 200 Mrd. Euro. Im Kampf dagegen sollen künftig Steuerinformationen ausgetauscht werden, Firmen müssen den Steuerbehörden mehr Daten übermitteln. Der wirtschaftliche Eigentümer von Firmen soll klar ersichtlich sein. Zudem will man Entwicklungsländer unterstützen, ihre Fähigkeiten zum Eintreiben von Steuern zu verbessern. Die im Kampf gegen Steuerflucht federführende Organisation der Industrieländer (OECD) wurde aufgefordert, eine Liste von Ländern oder Territorien vorzubereiten, deren Steuersysteme nicht internationalen Standards für Transparenz entsprechen. Die Liste soll auf dem nächsten Gipfel 2017 in Hamburg vorgelegt werden. Gegen aufgeführte Hoheitsgebiete werden Gegenmaßnahmen erwogen.
Die EU-Kommission wiederum hat ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Steuervermeidung vorgeschlagen, darunter ein Gesetz (Richtlinie) mit sechs konkreten Maßnahmen, die an den G-20-Empfehlungen angelehnt sind. Dazu gehören die „Hinzurechnungsbesteuerung (CFC)“: Damit sollen Gewinnverlagerungen zu einem Niedrig- oder Null-Steuerland verhindert werden. Die „Switchover rule“ soll verhindern, dass Firmen in zwei Ländern doppelt ihre Einnahmen von der Besteuerung befreien. Durch die „Wegzugsbesteuerung“ sollen Unternehmen daran gehindert werden, durch die grenzüberschreitende Verbringung von Wirtschaftsgütern Steuern zu vermeiden. Die „Zinsabzugsbeschränkung“ soll die Möglichkeit von überhöhten Fremdfinanzierungen mit dem Ziel der Steuerminderung einschränken. Durch Maßnahmen gegen „Hybride Instrumente“ soll die Ausnutzung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden Finanzierungen (‚mismatches‘) durch Unternehmen verhindert werden. Letztlich ist eine allgemeine Anti-Missbrauchsregel zur Vermeidung aggressiver Steuerplanung für solche Fälle vorgesehen, in denen andere Regelungen nicht greifen.