BP-Wahl: Österreich wählt Bundespräsidenten im Advent
Wien (APA) - Die vom Verfassungsgerichtshof aufgetragene Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl wird verschoben. Der ursprünglich für ...
Wien (APA) - Die vom Verfassungsgerichtshof aufgetragene Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl wird verschoben. Der ursprünglich für 2. Oktober angesetzte Urnengang findet nun wegen der Pannenserie bei den Briefwahl-Kuverts voraussichtlich im Advent statt. Dies kündigte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Montag bei einer Pressekonferenz an.
„Wir können nicht abschätzen, wie viele und welche dieser Wahlkarten sich noch öffnen könnten“, sagte Sobotka. Eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl am 2. Oktober könne daher nicht gewährleistet werden. Der Innenminister entschuldigte sich zugleich einmal mehr bei den Wählerinnen und Wählern.
Laut Sobotka will man nun auf ein „einfaches Wahlkuvert“, wie es bis 2009 in Verwendung war, ausweichen. Außerdem soll die Staatsdruckerei mit der Herstellung beauftragt werden, sagte der Minister. Ziel sei es, dass die Wahl „noch 2016“ stattfinden kann, betonte Sobotka weiters.
Als mögliche Termine nannte er den 27. November oder den 4. Dezember. Sobotka selbst präferiert als Wahl den 27. November. Der ebenfalls mögliche 4. Dezember wäre „kurz vor Nikolaus“, da würden zahlreiche Veranstaltungen stattfinden, die gegen diesen Termin sprechen. Der neue Bundespräsident wird wegen des neuen Zeitplans damit voraussichtlich erst im Jänner 2017 angelobt und nicht mehr im Dezember dieses Jahres.
Für die Präsidentwahl im Advent würde Sobotka eine Änderung des Wählerregisters „bevorzugen“. Dann wären auch jene stimmberechtigt, die in der Zwischenzeit 16 Jahre alt geworden sind. Dazu ist im Parlament allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS, die für eine solche Lösung bereits Präferenz gezeigt hatten, wäre diese gegeben.
Sobotka sprach von einem „engmaschigen parlamentarischen Szenario“, das in den nächsten Tagen geplant sei. Die Verschiebung der Wiederholung der Stichwahl wegen der Wahlkarten-Pannenserie soll vom Nationalrat mit einem eigenen Bundesgesetz und einer Reihe von Sonderbestimmungen beschlossen werden, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz von 1971 geändert wird.
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