BP-Wahl: Verschiebung 3 - Termin-Entscheid bis 21. September

Wien (APA) - Die Entscheidung, an welchem Termin die Wahl nun durchgeführt wird, werde spätestens am 21. September feststehen, sagte Sobotka...

Wien (APA) - Die Entscheidung, an welchem Termin die Wahl nun durchgeführt wird, werde spätestens am 21. September feststehen, sagte Sobotka. Dann soll es den entsprechenden Beschluss im Nationalrat geben. Bereits am (morgigen) Dienstag wird der parlamentarische Prozess in Gang gesetzt, der entsprechende Antrag wird dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

In der Nationalratssitzung vom 21. September müsse dann Klarheit herrschen, „wie dieser Termin dann tatsächlich aussieht“, so der Minister. Bereits unmittelbar nach der heutigen Pressekonferenz empfängt er die Klubobleute der Parlamentsparteien, um „auf breiter Ebene“ die Terminfindung für den neuen Wahltermin voranzutreiben, sagte Sobotka. Dabei werde es auch darum gehen, ob ein Initiativantrag gestellt werde oder der Weg über eine Regierungsvorlage gewählt wird.

Er strebe für den Beschluss jedenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit an - auch, weil er für eine Änderung der Wählerevidenz eintritt, um den mittlerweile ins Wahlalter hineingewachsenen Bürgern den Urnengang zu ermöglichen. Für die Verschiebung des Wahltermins alleine würde aber eine einfache Mehrheit ausreichen, sagte Sobotka.

Sobotka nahm die Pressekonferenz auch als Anlass, sich bei der Bevölkerung zu entschuldigen, dass er sich in den letzten vier Tagen, während der die Abklärung der Lage erfolgte, nicht öffentlich zu der Causa geäußert hatte. Auch an die beiden Kandidaten Alexander Van der Bellen und Norbert Hofer - die nun einen Wahlkampf führen müssten, „der noch länger dauern wird“ - richtete er eine Entschuldigung.

Kein Problem stellt laut Sobotka die geplante Direktvergabe des Druckauftrages der neuen Wahlkarten an die Staatsdruckerei - ohne EU-weite Ausschreibung - dar. Bei „Gefahr im Verzug“ sei dies rechtlich zulässig.

Offen blieb vorerst die Frage, wer die Neujahrsansprache halten werde, sofern die Angelobung erst 2017 erfolgen sollte: „Das entzieht sich meiner Kenntnis.“