Bank-Austria-Pensionsdeal: EU sieht keine staatliche Beihilfe
Die NEOS vertreten die Ansicht, dass sich die BA mit der Pensionsübertragung rund 800 Millionen Euro spart und damit der Staat eine unerlaubte Beihilfe leiste.
Wien, Brüssel – Die EU-Kommission hat die Übertragung der Bank-Austria-Pensionen ins staatliche ASVG-System geprüft - sie ortet keine staatliche Beihilfe, wie der Standard (Dienstag-Ausgabe) berichtet. Das hat die Europäische Kommission den Österreichern am 20. Juli mitgeteilt, und zwar in einem „Dienststellenschreiben“, in dem sie von der Einstellung ihrer diesbezüglichen Untersuchung informiert hat.
Diese Nachricht hat Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) dem Bericht zufolge den NEOS am 12. September zukommen lassen - als Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage. Die NEOS hatten im März als einzige Parlamentspartei gegen die „Lex Bank Austria“ - die Rahmenbedingungen zum Transfer der Bankpensionisten - gestimmt.
Bank Austria muss 729 Mio. Euro ins staatliche System überweisen
Für den Transfer der 3.300 Betroffenen muss die UniCredit-Tochter gemäß „Lex Bank Austria“ - mit Stand März - rund 729 Mio. Euro ins staatliche System überweisen, damit ist sie ihre Pensionslasten los. Im Mai erklärte das Institut jedoch, die Lösung komme wegen Mehrkosten aufgrund einer nachträglichen Gesetzesänderung teurer, man habe heuer im ersten Quartal zusätzlich 444 Mio. Euro Rückstellung bilden müssen; netto habe sich das im Halbjahr mit 204 Mio. Euro niedergeschlagen, hieß es seitens der Bank Austria Anfang August.
Die NEOS vertreten der Zeitung zufolge die Ansicht, dass sich die BA mit der Pensionsübertragung rund 800 Millionen Euro spart, der Staat leiste eine unerlaubte Beihilfe. Brüssel sieht es anders. NEOS-Sozialsprecher Loacker fürchtet angesichts der Entscheidung, „mittelfristig zusätzliche, verdeckte Kosten“ fürs Budget. Der Abgang aus der Pensionsversicherung werde durch die Einmalzahlung von 729 Mio. Euro „nur optisch kleiner“ wirken. (APA)