Mildes Urteil - Richter verwies auf Unbescholtenheit der Jugendlichen
St. Pölten (APA) - Der Erst- und der Zweitangeklagte hatten zahlreiche Bilder und Videos gepostet, die Gräueltaten des IS zeigen, begründete...
St. Pölten (APA) - Der Erst- und der Zweitangeklagte hatten zahlreiche Bilder und Videos gepostet, die Gräueltaten des IS zeigen, begründete Richter Markus Grünberger die Verurteilung der beiden 16-Jährigen. Alle vier Jugendlichen wiesen bisher keine Vorstrafen auf - im Unterschied zu anderen Angeklagten, die sich zuvor wegen ähnlicher Vorwürfe am Landesgericht St. Pölten verantworten mussten, sagte der Richter.
Das Urteil gegen den Viertangeklagten ist bereits rechtskräftig. Die anderen drei Beschuldigten nahmen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab.
Die Strafbemessung sei eine „schwierige Frage“ gewesen. Eine Bewährungsstrafe reiche aus, um die Jugendlichen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten, sagte Grünberger am Dienstag. Man habe für den Erst- und Zweitangeklagten, die sich laut dem Richter geständig zeigten, eine Strafe ganz am unteren Rahmen gewählt, die auch im Leumundszeugnis nicht aufscheint.
„Sie haben noch alle Trümpfe in der Hand für einen geregelten Lebensweg“, mahnte Grünberger. Die Straftaten beschränkten sich laut dem Richter auf einen „relativ kurzen Zeitraum, dann ist die Polizei eingeschritten“. Für alle vier Jugendlichen - drei sind russische Staatsbürger, einer stammt aus dem Kosovo - wurde Bewährungshilfe angeordnet. Dem Zweitangeklagten wurde die Weisung erteilt, seine bereits begonnene Psychotherapie fortzusetzen.
Der Erstangeklagte wurde neben den Hauptvorwürfen auch wegen gefährlicher Drohung und falscher Beweisaussage schuldig gesprochen. Der Zweitbeschuldigte wurde auch wegen gefährlicher Drohung und Vergehen nach dem Waffengesetz verurteilt. Der Drittangeklagte hatte nach den Terroranschlägen von Paris „Allahu Akbar“ (Allah ist groß) gepostet und wurde deshalb wegen der Gutheißung terroristischer Straftaten verurteilt. Der Viertangeklagte wurde wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen.