Countdown zur Advent-Wahl
Im Parlament erfolgte gestern der erste Schritt für die Verschiebung der Stichwahl um die Hofburg. Nach der Präsidentenwahl soll das Wahlrecht neu geschrieben werden.
Wien –Die Frage, wie lange die rot-schwarze Regierung noch hält, ist am politischen Parkett in Wien ein großes Thema. In den vergangenen Tagen kam zu den Spekulationen um das Koalitionsklima eine weitere Unbekannte dazu: das Wahlrecht. Die Parteien sind einig, dass nach dem Chaos um die Bundespräsidentenwahl eine größere Reform folgen soll. In deren Mittelpunkt steht die Einrichtung eines zentralen Wählerregisters, um die Abwicklung zu vereinfachen. Zur Diskussion steht aber auch, einen zweiten Wahltag einzuführen und den Auszählungsmodus so zu verändern, dass noch am Wahlsonntag ein Gesamtergebnis samt Wahlkarten vorgelegt werden kann.
Vorerst sind Parlament und Regierung aber noch damit beschäftigt, das aktuelle Desaster um die Bundespräsidenten-Stichwahl aufzulösen. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hat gestern bekräftigt, von der Wahlkartendruckerei finanziellen Regress für die Zusatzkosten fordern zu wollen. Er bezifferte diese Kosten mit rund zwei Millionen Euro für den Bund. Die Finanzprokuratur soll nun erheben, welche weiteren Kosten bei Wahlbehörden und Gemeinden anfallen.
„Der Schaden, den die Steuerzahler haben, wird als Regress zu fordern sein“, sagte der Minister. Für personelle Konsequenzen im Innenministerium sah er keinen Anlass: „Für ein technisches Versagen kann nicht die Politik verantwortlich gemacht werden. Die Konsequenzen liegen bei der Firma.“
Der Nationalrat hat gestern außerdem das Verfahren für das Sondergesetz zur Verschiebung des Wahltermins vom 2. Oktober auf den 4. Dezember eingeleitet. SPÖ, ÖVP, Grüne und NEOS haben einen Initiativantrag eingebracht. Dieser muss nun vom Verfassungsausschuss beraten und nächste Woche im Plenum des Nationalrats beschlossen werden.
Neu ist der Termin. Neu ist – wie berichtet – außerdem das Wahlkartenkuvert, das einfacher gestaltet und somit weniger fehleranfällig sein soll. Neu ist außerdem die Verschiebung des Stichtages, um auch Jugendlichen, die seit dem ersten Wahldurchgang am 24. April 16 Jahre alt geworden sind, eine Teilnahme zu ermöglichen.
Die Diskussion um das neue Wahlrecht soll dann Anfang 2017 starten. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder kündigte an, dass in den ersten Monaten des Jahres eine Reformgruppe tagen soll.
Sein ÖVP-Kollege Reinhold Lopatka will das zentrale Wählerregister allerdings vorziehen und noch heuer beschließen. Nötig sei dies wegen der langen Vorlaufzeiten – und das auch für den regulären Wahltermin im Herbst 2016. (sabl, APA)