Schwellenwerte-Verordnung

Höhere Schwellenwerte für staatliche Direktvergaben verlängert

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP)
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Die höheren Schwellenwerte gelten bis Ende Dezember 2018. Damit können öffentliche Bauaufträge bis zu einer Million Euro freihändig vergeben werden.

Wien – Die erhöhten Schwellenwerte für die Direktvergabe staatlicher Aufträge sind heute, Dienstag, im Ministerrat um weitere zwei Jahre verlängert worden. „Die Schwellenwerte-Verordnung ermöglicht eine unbürokratische und rasche Vergabe von öffentlichen Aufträgen“, so Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) in einer Aussendung.

Auf Basis der Verordnung dürfen Bund, Länder und Gemeinden Aufträge im Bau-, Liefer-und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben. Ohne Verlängerung würde dieser Wert auf 50.000 Euro zurückfallen. Auch der Schwellenwert für das sogenannte „nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung“ bei Bauaufträgen liegt weiterhin bei 1 Mio. Euro anstatt bei nur 300.000 Euro.

Die Schwellenwerte-Verordnung führe, so Mitterlehner, im Schnitt zu einer Verkürzung der Dauer der Vergabeverfahren um zwei bis drei Monate, in Einzelfällen sogar um bis zu fünf Monate. Weiters seien die Verfahrenskosten um bis zu 75 Prozent niedriger, in komplexeren Fällen sogar um mehr als 90 Prozent. (TT.com)