Grüne fordern Rechtsanspruch für Ersatzpflege
Wien – Die Grünen fordern einen Rechtsanspruch für Ersatzpflege. Denn „Erholung und Auszeit von der Pflege seiner Angehörigen darf keine Fra...
Wien –Die Grünen fordern einen Rechtsanspruch für Ersatzpflege. Denn „Erholung und Auszeit von der Pflege seiner Angehörigen darf keine Frage der Leistbarkeit sein“, erklärte die grüne Sozialsprecherin Judith Schwentner.
Derzeit ist die Rechtslage so, dass pflegende Angehörige für eine Auszeit und Erholung zwar die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung haben, dies aber einerseits wenig bekannt ist, andererseits eben kein Rechtsanspruch besteht. So erfahren Pflegende erst nach ihrem Urlaub, ob sie die entstandenen Kosten für die Pflege ersetzt bekommen“, erklärt Schwentner.
Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) ergibt sich zum Bereich Pflege folgendes Bild:
Pflege passiert in Österreich vor allem innerhalb der Familie. Sie wird vor allem von Frauen übernommen. Pflege ist mit großen psychischen und physischen Belastungen verbunden. Pflegende Angehörige sind häufiger krank als die Durchschnittsbevölkerung.
Pflegende Angehörige haben in Österreich die Möglichkeit, wenn sie wegen eigener Erkrankung, Urlaubs oder sonstiger wichtiger Gründe verhindert sind, eine Ersatzpflege zu organisieren und dafür beim Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen um eine finanzielle Zuwendung anzusuchen. (Sie wird ab Pflegestufe 3 bewilligt.)
Man muss hierfür sieben Tage am Stück Ersatzpflege in Anspruch nehmen (bzw. 4 Tage bei Demenzerkrankung oder minderjährigen Pflegebedürftigen). 2015 wurden 11.128 Anträge (davon in Tirol 1262) auf Unterstützung gestellt, 9791 Anträge wurden bewilligt. Antragsteller sind zu 56 Prozent Verwandte in gerader Linie, d. h. Kinder, zu 23 Prozent Ehepartner. (TT)