Prozess um versuchte Vergewaltigung - Opfer: schockierende Situation

Korneuburg (APA) - Die - hinsichtlich des Geschehens übereinstimmenden - Aussagen der beiden Opfer (23 und 27) wurden den Schöffen per Video...

Korneuburg (APA) - Die - hinsichtlich des Geschehens übereinstimmenden - Aussagen der beiden Opfer (23 und 27) wurden den Schöffen per Video in den Gerichtssaal eingespielt. Die 23-Jährige schilderte, dass der Unbekannte, der ihnen entgegengekommen war, ihr auf das Gesäß gegriffen hatte. Während sie das - perplex - ihrer Freundin erzählte, kam er die paar Schritte wieder zurück und packte die 27-Jährige.

Die junge Frau rief dann ihre Mutter an, die ihr riet, den Vorfall sofort anzuzeigen. Ein unabsichtliches Streifen schloss die Zeugin aus. Von einer Entschuldigung oder auch nur der Absicht dazu bemerkte sie nichts: „Er hat gar nichts gesagt.“

Der Afghane habe sie von hinten umklammert und fixiert, sodass sie sich nicht befreien konnte, sagte die zweite Zeugin. Dann ließ er die rechte Hand los und wollte ihr die Hose runterziehen. In dem Moment griff auch schon ihre Freundin ein, worauf der Mann flüchtete. Zuvor habe er noch eindeutig erkennen lassen, dass es ihm um Geschlechtsverkehr ging, meinte sie. Sie hätten beide geschrien, es sei alles sehr schnell gegangen, beschrieb sie die schockierende Situation. Andere Fußgänger waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu sehen.

Die Angaben der beiden Mütter von Kleinkindern widersprachen den Aussagen des Asylwerbers erheblich, hielt der Richter anschließend fest und verwies auch auf die beschriebenen eindeutigen Gesten. Er habe eine Freundin, er habe niemand vergewaltigen wollen, beteuerte der nicht unbescholtene 17-Jährige, „in diesem Verfahren“ unschuldig zu sein.

Nachdem sich beide nach seiner „unabsichtlichen“ Berührung so aufgeregt hatten, lief der 17-Jährige aus Angst vor der Polizei davon, weil er nach einer Haftstrafe seit Ende Juni auf Bewährung in Freiheit sei und Angst vor einer Abschiebung habe, verlas der Richter aus dessen Einvernahmen. Staatsanwalt Thomas Ernst sah in seinem Schlussvortrag die Vorstrafe des Angeklagten als erschwerend an, Pflichtverteidiger Michael Leibel verwies auf das teilweise Geständnis, ehe die Schöffen die Urteilsberatung aufnahmen.