Friseurin in Potzneusiedl getötet - Ankläger fordert Schuldspruch

Eisenstadt (APA) - Nach Befragung weiterer Zeugen waren am Mittwoch im Prozess um die Tötung einer 57-jährigen Friseurin Ankläger und Vertei...

Eisenstadt (APA) - Nach Befragung weiterer Zeugen waren am Mittwoch im Prozess um die Tötung einer 57-jährigen Friseurin Ankläger und Verteidiger am Wort: Staatsanwalt Roland Koch forderte für die 53-Jährige Angeklagte Schuldsprüche wegen Betragstäterschaft zum Mord und wegen Hehlerei. Verteidiger Werner Tomanek berief sich für seine Mandantin, die „wie eine Maus in der Falle“ gesessen sei, auf Notstand.

Die Angeklagte habe die Vorwürfe objektiv zugegeben - mit Ausnahme des Tracker-Ankaufs, argumentierte der Staatsanwalt. Die 53-Jährige habe den GPS-Tracker gekauft und ihn samt dem Tablet dem Hauptangeklagten gegeben, sie habe ihm ihr Fahrzeug überlassen und sei mit ihm mitgefahren, zählte Koch auf. Was die Angeklagte getan habe, sei „ein Tatbeitrag zum Mord, weil ohne die Hilfe wäre es gar nicht soweit gekommen.“ Die 53-Jährige sei aber nicht „die treibende Kraft“ hinter dem Verbrechen gewesen.

Nachdem die 53-Jährige um die Absicht des Hauptangeklagten, die Friseurin zu töten, gewusst habe und dieser plötzlich mit Geld zurückgekommen sei - obwohl er vorher keines gehabt habe - sei ihr klar gewesen, dass er es vom Opfer weggenommen habe, argumentierte Koch. Da sie auch einen Teil des Geldes an sich genommen habe, handle es sich um Hehlerei.

„Die Tat ist enorm schwer“, man brauche sich nur die Fotos vom Tatort anzusehen, ,meinte Koch hinsichtlich des Strafrahmens. „Ein Geständnis im Sinne der Anklage war das nicht“, stellte er fest. Die Angeklagte sei jedoch „keine Kandidatin für eine lebenslange Strafe“, sondern für den unteren Strafrahmen.

Anwalt Tomanek beschrieb die Problematik der Laiengerichtsbarkeit mit einem Vergleich: „Sie fangen zum Fußballspielen an in der Champions League, ohne vorher jemals den Ball gesehen zu haben“. Dass das Opfer heute noch leben würde, wäre die Mitangeklagte zur Polizei gegangen, „das ist natürlich falsch“, stellte der Verteidiger fest. Der Hauptangeklagte sei „zur Tat entschlossen“ gewesen und hätte seine Aggression gegen die 53-Jährige gerichtet, wenn sie ihn bei der Polizei angezeigt hätte.

Die Mitangeklagte habe an der Seite des 53-Jährigen „ein echtes Gefangenen-Dilemma“ erlebt, sie habe gewusst: „Da komm ich nicht mehr raus. Auch das ist eine Notstandssituation“, argumentierte Tomanek. Allenfalls komme als Delikt Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung infrage. Doch auch im Fall einer Verurteilung wegen Beitragstäterschaft zum Mord gebe es „natürlich“ Gründe für eine außerordentliche Milderung.