CETA-Enquete - Parlamente bei EU-Abkommen nur teilweise eingebunden
Wien (APA) - Das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada sei von der EU-Kommission als gemischtes Abkommen vorgeschlagen worden und ...
Wien (APA) - Das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada sei von der EU-Kommission als gemischtes Abkommen vorgeschlagen worden und sei somit von EU- und Mitgliedsstaaten zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Eine Verpflichtung zur Mitwirkung der nationalen Parlamente sei davon aber nicht abzuleiten, so Gerlinde Wagner vom Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst des Parlamentes.
Die Ratifizierung sei ein souveräner Akt jedes einzelnen Mitgliedsstaates, das Ausbleiben dieser Ratifizierung könnte das Inkrafttreten eines gemischten Abkommens verhindern, führte Wagner am Mittwoch bei der parlamentarischen Enquete zu CETA und TTIP aus.
Laut EU-Recht sei eine unmittelbare Einbindung nationaler Parlamente bei Unterzeichnung, vorläufiger Anwendung oder Abschluss eines völkerrechtlichen Abkommens nicht vorgesehen. Die Information der Parlamente erfolge über die jeweiligen Regierungen, erläuterte sie. In Österreich könnten Nationalrat und Bundesrat Stellung nehmen, was auch bereits geschehen sei. Dies sei ein starkes Mitwirkungsrecht gegenüber der Regierung bei einstimmigen Beschlüssen auf EU-Ebene. Auch bindende Stellungnahmen seien möglich. Diese könnten sogar ein Veto bewirken. Eine vorläufige Anwendung eines Abkommens sei immer nur dann möglich, wenn dies auch innerstaatlich so vorgesehen sei.
Generell sei bei beiden Abkommen die parlamentarische Zustimmung erforderlich, weil es sich um gesetzesändernde bzw. gesetzesergänzende Staatsverträge handeln werden. Der Bundesrat habe dabei dieselben Einspruchsmöglichkeiten wie bei Gesetzesbeschlüssen. Auch die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung der mitgliedschaftlichen Teile eines gemischten Abkommens müsse vom Parlament genehmigt werden.
Auf EU-Ebene gebe es also keine unmittelbare Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente, allerdings sei der Nationalrat und Bundesrat laufend über alle Vorhaben und Verhandlungsschritte zu informieren. Nationalrat und Bundesrat können mitunter eine bindende Stellungnahmen an ein Regierungsmitglied beschließen. Auf nationaler Ebene brauche es für den Abschluss eines gemischten Abkommens die parlamentarische Genehmigung.
Werner Raza von der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE) kritisierte in seinem Debattenbeitrag, dass in den beiden Handelsabkommen geringen ökonomischen Wachstumseffekten zum Teil negative Verteilungseffekte und hohe ökologische Kosten gegenüber stehen. Gegen die negativen Verteilungseffekt müsste gegengesteuert werden, dazu dürften aber die Mittel des 750 Mio. Euro schweren EU-Globalisierungsfonds nicht ausreichen. Es brauche mehr Instrumente.
Der ökologische Effekt werde in der Diskussion viel zu wenig diskutiert, betonte Raza. Die starke Ausweitung des internationalen Handels und Flug- und Schiffverkehrs habe auch die Emissionen in diesen Bereichen stark erhöht. Die ökologische Kosten des Handels müssten stärke berücksichtigt und internalisiert werden, zum Beispiel durch Besteuerung des Flugverkehrs und anderes mehr. Die neue Generation von EU-Handelsabkommen wäre aus seiner Sicht eine Chance, einen neuen Standard für nachhaltige Handelspolitik zu setzen. In diesem Sinne gebe es noch Anpassungsbedarf.