Keine UVP-Pflicht für den Hochwasserschutz
Verwaltungsrichter haben Beschwerde der Gemeinde Rum abgewiesen, für Hochwasserschutz im Unterinntal ist kein Großverfahren notwendig.
Rum –Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung der Landesbehörde bestätigt: Für die Umsetzung des Hochwasserschutzes im Unterinntal zwischen Innsbruck/Rum und Angath ist kein Großverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz notwendig. Die Verwaltungsrichter haben eine entsprechende Beschwerde der Marktgemeinde Rum abgewiesen. Bei der Verwirklichung des Hochwasserschutzes sei nicht mit erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen, stellte das Gericht fest.
Dieses Erkenntnis bestätige den eingeschlagenen Weg „und gibt dem Projekt noch mehr Rechtssicherheit“, erklärte der zuständige LHStv. Josef Geisler in einer Aussendung. Der Hochwasserschutz werde in detaillierten Einzelverfahren nach dem Wasser-, Naturschutz- und Forstrecht verhandelt, so Geisler. Im wasserrechtlichen Verfahren hätten vor allem auch die betroffenen Grundeigentümer Parteistellung. Jedes Vorbringen werde im Detail geprüft.
„Hintergrund der Beschwerde war, dass wir eine breitere Öffentlichkeit in die Diskussion über das Thema Hochwasserschutz einbinden wollten“, erläutert der Rumer Amtsleiter Klaus Kandler. „Wir wollten einen größeren Parteienkreis, damit die verschiedensten Interessen berücksichtigt werden, etwa auch jene von Umweltschutzorganisationen. Und bei UVP-Verfahren kann eben ein größerer Parteienkreis einbezogen werden als bei einem typischen wasserrechtlichen Verfahren.“
Man habe „im Interesse der Bürger die Rechtsmittel ausgeschöpft“, meint BM Edgar Kopp, „leider ist das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt.“ Er sieht jedoch keine direkten Auswirkungen der Entscheidung auf Rum.
Derzeit laufen dem Land zufolge die Planungen für das Untere Unterinntal von Brixlegg bis Angath und das Mittlere Unterinntal von Pill bis Reith. Für den Abschnitt zwischen Innsbruck/Rum und Terfens gebe es derzeit keine vertiefenden Planungen. Im Unterinntal sind 360 Hektar Siedlungs- und Gewerbegebiet hochwassergefährdet und deshalb im Gefahrenzonenplan als Gelbe oder Rote Zone ausgewiesen. Dort stehen 4400 Wohnhäuser und Betriebsgebäude. (TT, md)