Russische Paralympiker scheitern mit Verfassungsklage nach Ausschluss

Karlsruhe (APA/dpa) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag von russischen Athleten gegen ihren Ausschluss von den Paralym...

Karlsruhe (APA/dpa) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag von russischen Athleten gegen ihren Ausschluss von den Paralympischen Spielen wegen Dopingvorwürfen abgelehnt. Vier der fünf Kläger könnten ohnehin nicht mehr an den Wettkämpfen teilnehmen und nur noch als Zuschauer nach Rio de Janeiro reisen, hieß es in dem Beschluss vom Donnerstag aus Karlsruhe.

Allein für einen Athleten bestünde theoretisch noch die Möglichkeit einer Teilnahme. Allerdings zweifelte die 2. Kammer des Ersten Senats daran, dass sich diese tatsächlich noch realisieren ließe. Der Sportler müsste nämlich nicht nur innerhalb weniger Stunden nach Bekanntgabe der Entscheidung nach Rio reisen, sondern sich auch noch bei etwaigen Vorkämpfen qualifizieren.

Die Entscheidung des Internationalen Paralympischen Komitees, alle russischen Behindertensportler auszuschließen, sei daher zu respektieren - selbst wenn man zugunsten der Kläger davon ausgehe, dass sie nicht in das staatliche Dopingsystem eingebunden waren. Eine Zulassung einzelner Athleten griffe erheblich in die Verbandsautonomie ein. Dies würde die mit dem Ausschluss beabsichtigte Signalwirkung stark beeinträchtigen. (Az.: 1 BvQ 38/16)

Auch Russland selbst war mit einer Klage gegen den Ausschluss seiner Sportler vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS und dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne gescheitert.