Flugverbot ab 16 Uhr: Arch hätte in der Todesnacht nicht fliegen dürfen
Laut einem Bescheid des Landes Kärnten hätte der verunglückte Pilot Hannes Arch im Nationalpark Hohe Tauern nach 16 Uhr nicht starten dürfen.
Klagenfurt – Rund eine Woche nach dem tödlichen Hubschrauberabsturz im Glocknergebiet steht nun offenbar fest: Hannes Arch hatte für den nächtlichen Flug keine Starterlaubnis. Das berichtet die Kleine Zeitung, die aus dem Bescheid des Landes Kärnten zitiert.
Darin wird Arch der Transport von Lebensmitteln auf die Elberfelderhütte zwar erlaubt, die Flüge seien aber „tageszeitlich von 9:30 bis 16:00 Uhr beschränkt“ gewesen. Arch war erst gegen 21.15 Uhr zu seinem letzten, verhängnisvollen Flug aufgebrochen.
„Aus Gründen des Naturschutzes ist es verboten, nach 16 Uhr im Nationalpark Hohe Tauern zu fliegen. Dagegen hat Hannes Arch verstoßen“, bestätigte Albert Kreiner, Leiter der Abteilung 7 des Landes Kärnten, gegenüber der Kleinen. Ihm sei bisher kein einziger Verstoß gegen das Nachtflugverbot bekannt gewesen, so Kreiner - denn in so einem Fall drohen hohe Strafen. „Bereits beim ersten Verstoß dagegen droht einem Piloten sogar der Verlust der Pilotenlizenz. Das ist natürlich ein kostbares Gut, weshalb sich ja auch alle daran halten.“
Arch müsse von diesem Verbot auf jeden Fall gewusst haben, so Kreiner: „Für die Erlaubnis zur Belieferung der Hütte hat Arch ja ein klassisches Behördenverfahren durchlaufen. Dabei hat er den strengen Auflagen ausdrücklich zugestimmt. Noch dazu war Arch ja ein profunder Kenner der Materie, der auch über die Regeln Bescheid gewusst hat.“
Bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wollte man dazu nicht viel sagen. Man stehe noch am Anfang der Ermittlungen, hieß es dort. (TT.com)