BP-Wahl 2016

OSZE schickt Beobachter zur Bundespräsidentschaftswahl

(Symbolfoto)
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Nach den Pannen rund die noch immer nicht ordnungsgemäß durchgeführte BP-Wahl schickt nun die OSZE Beobachter. Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass Wahlen in Österreich unter die Lupe genommen werden.

Wien – Bei der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember werden wohl OSZE-Experten beobachtend zugegen sein. Das jedenfalls empfiehlt das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) nach seiner Fact Finding Mission im August. Der entsprechende Bericht wurde nun veröffentlicht.

Vertrauen in Wahlbehörden nicht erschüttert

Zwei Tage lang hatten zwei ODIHR-Mitarbeiter Gespräche unter anderem mit Mitgliedern der Wahlkommission, dem Innenministerium, dem VfGH und Medienvertretern geführt. Die Conclusio: Alle Gesprächspartner hätten nach wie vor großes Vertrauen in den Wahlprozess und trauen Ministerium und Behörden auch weiterhin zu, die Wahl korrekt abzuwickeln. Ein externes Monitoring durch Experten begrüßten sie aber.

Deswegen empfiehlt das ODIHR auch die Entsendung von Wahlbeobachtern, „um gesetzliche Rahmenbedingungen in Hinblick auf die Briefwahl und die Vorgehensweise am Wahltag“ zu beurteilen. Zuletzt waren OSZE-Experten bei der Nationalratswahl 2013, davor bei der Bundespräsidentenwahl 2010 zugegen gewesen.

In beiden Fällen gab es danach eine Reihe von Empfehlungen, auch in Sachen Wahlkarten. Aktuell weist das ODIHR denn auch darauf hin, dass „eine Reihe der früheren Empfehlungen zu anderen Aspekten der Wahl gültig bleiben“. Behörden und Regierung werden „ermutigt, diese in künftigen Wahlrechtsreformen zu berücksichtigen“.

Beobachtung 2010 brachte Empfehlungen zur Briefwahl

Die OSZE führte bisher dreimal Missionen im Zusammenhang mit Wahlen in Österreich durch. Erstmals wurde im Jahr 2010 eine Wahl – die Bundespräsidentschaftswahl – begleitet. Anschließend wurde bei den Wahlkarten zu strikteren Regeln geraten, vor allem hinsichtlich der Bestimmungen der Verteilung, Retournierung und Aufbewahrung. Auch 2013 und heuer im Frühjahr gab es OSZE-Missionen.

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa entsandte – jeweils auf Einladung Österreichs – neben der Beobachtermission zur Präsidentschaftwahl 2010 auch Vertreter zur Nationalratswahl 2013 sowie eine Mission im Februar dieses Jahres. Bei letzterer handelte es sich um eine reine Bedarfsanalyse im Vorfeld der Bundespräsidentschaftswahl.

In ihrem nach der Mission bei der Präsidentschaftswahl 2010 erstellten Bericht stellte die OSZE der Durchführung des Urnenganges ein prinzipiell positives Zeugnis aus. Auch die Möglichkeit des Wählens per Wahlkarte wurde als wichtiges Instrument gewertet. Allerdings verwies die OSZE auch auf Missbrauchsmöglichkeiten und riet zu strikteren Regeln: „Im Hinblick auf die Bedenken hinsichtlich möglichen Missbrauchs von Wahlkarten sollte in Erwägung gezogen werden, die Verteilung, Retournierung und Aufbewahrung der Wahlkarten strenger zu gestalten, um den Missbrauch eines derzeit zu einem erheblichen Ausmaß auf Vertrauen beruhenden Systems zu verhindern“, hieß es in dem Bericht.

Wahlkarten konnten ohne Dokumente abgeholt werden

So wurde der Mission „von einigen Ausstellungsbehörden berichtet, dass ein Wahlberechtigter Wahlkarten für an der gleichen Adresse wohnhafte Familienmitglieder abholen konnte, ohne einen Antrag oder Dokumente zur Identifikation dieser Wahlberechtigten vorzulegen“, schrieben die OSZE-Experten damals. Auch hätten sich einige der Gesprächspartner der OSZE besorgt darüber gezeigt, dass die Abholung und Retournierung von Wahlkarten durch eine beliebige Person die Möglichkeit von Unregelmäßigkeiten mit sich bringen könnte.

Nach der Beobachtermission zur Nationalratswahl 2013 wurden weitere Maßnahmen hinsichtlich der Wahlkampffinanzierung empfohlen. Grundsätzlich hielt die OSZE fest, dass der gesetzliche Rahmen in Österreich eine solide Basis für demokratische Wahlen bietet – und eine Reihe früherer Empfehlungen umgesetzt wurden, etwa mit dem neuen Parteiengesetz 2012, mit dem die Parteien- und Wahlkampffinanzierung tief greifend reformiert wurde.

Weitere Verbesserungen wurden bei der Wahlkampffinanzierung moniert: Diese sollte zeitnah und detailliert kontrolliert, Verstöße gegen die Vorschriften angemessen und wirksam bestraft werden, so die Forderung damals. Unter anderem wurde auch angeregt, dass Entscheidungen der Wahlbehörden schon im laufenden Verfahren richterlich überprüft werden können sollten – und nicht erst nach Vorliegen des amtlichen Endergebnisses mit einer Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Keine Mission bei erstem Wahlgang im Februar

Zuletzt weilte im heurigen Februar im Vorfeld der Bundespräsidentschaftswahl eine OSZE-Mission in Österreich. Es handelte sich dabei um eine Bedarfserhebung im Vorfeld der Präsidentschaftswahl. Da die Gespräche für die OSZE-Experten zufriedenstellend abliefen, wurde es als nicht notwendig erachtet, eine eigene Mission anlässlich der Wahl zu entsenden. (TT.com/APA)