Die Vision der Visegrad-Staaten für die EU
Bratislava (APA) - Die Visegrad-Staaten Ungarn, Polen, Tschechien und Slowakei (V4) haben am Freitag in Bratislava wie angekündigt ihr eigen...
Bratislava (APA) - Die Visegrad-Staaten Ungarn, Polen, Tschechien und Slowakei (V4) haben am Freitag in Bratislava wie angekündigt ihr eigenes Projekt für die künftige Entwicklung der EU vorgelegt. Darin fordern sie unter anderem mehr Mitspracherechte für die nationalen Parlamente, stemmen sich gegen eine verpflichtende Flüchtlingsquote sowie eine Aufweichung des Euro-Stabilitätspaktes.
Unter dem Schlagwort „demokratische Legitimität stärken“ fordern die V4, die bestehende Machtbalance zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedsstaaten beizubehalten. Zudem müsse aber „die Rolle der nationalen Parlamente gestärkt“ werden.
Gleichzeitig wendet sich die Visegrad-Gruppe gegen ein Europa verschiedener Geschwindigkeiten oder eine „Union in der Union“. Dies würde die EU „sowohl intern als auch global gesehen schwächen“, heißt es in dem der APA vorliegenden Papier. Alle Mitgliedsstaaten müssten sich „in der EU wohlfühlen“.
Klare Unterstützung gibt es für die Idee der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini einer „gemeinsamen Verteidigungsstruktur“, die eine Vorstufe zu einer EU-Armee sein könnte. Dabei müsste freilich darauf geachtet werden, „dass die NATO nicht dupliziert wird“.
Wenig überraschend sprechen sich die der Aufnahme von Flüchtlingen besonders kritisch gegenübersehenden V4 für einen stärkeren EU-Außengrenzschutz aus. Die gesamte EU-Flüchtlingspolitik müsse zudem von „flexibler Solidarität“ geprägt sein, eine Umverteilung von Schutzsuchenden innerhalb Europas könne nur „freiwillig“ erfolgen, heißt es in dem Text.
In der Wirtschafts- und Investitionspolitik stellen sich die Visegrad-Staaten klar gegen die zuletzt von den Südeuropäern und Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) geforderte Abkehr von der Austeritätspolitik. Zwar solle die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt, die Fiskaldisziplin und der Stabilitätspakt - der u.a. eine maximale Neuverschuldung von drei Prozent des BIP vorschreibt - müssten aber respektiert werden.