Prüfer rügen Pensionsregel für NHT-Chef
Das Innsbrucker Kontrollamt stößt sich an einigen Vertragspunkten für NHT-Chef Hannes Gschwentner. Einarbeitungszeit sei zu teuer gewesen.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck –Der Ex-SPÖ-Politiker Hannes Gschwentner ist seit 1. Jänner 2013 – neben Klaus Lugger – 2. Geschäftsführer der Neuen Heimat Tirol (NHT). Selbige gehört Stadt Innsbruck und Land Tirol. Bereits vor seinem Amtsantritt sah sich Gschwentner mit dem oppositionellen Vorwurf eines „Versorgungspostens“ konfrontiert, zudem waren unterschiedliche Gehaltsvorstellungen während der Vertragsverhandlungen öffentlich geworden, die TT berichtete.
Nunmehr nahm sich das weisungsfreie Innsbrucker Kontrollamt im Zuge einer Routineprüfung der NHT an.
An Gschwentners Dienstvertrag stießen sich die Prüfer wegen der dort vereinbarten Pensionsregelung. Diese, so das Kontrollamt, widerspreche den Beschlüssen der Generalversammlung, wonach die Gesellschaftsvertreter eine Betriebspension bzw. eine Zusatzpension für den zweiten Geschäftsführer dezidiert ausgeschlossen hatten.
Dem hielt die NHT entgegen, dass die Generalversammlung lediglich keine Pensionsregelung im Sinne der bisherigen Geschäftsführerverträge zugestehen wollte. Man wollte aber nicht Pensionskassenzahlungen gemäß zweier interner Betriebsvereinbarungen ausschließen. Dies sei sowohl von den Gesellschaftsvertretern als auch dem Justiziariat des Amtes der Landesregierung genehmigt worden. Letzteres habe die Einzahlung in ein beitragsorientiertes Pensionskassenmodell als „Bonuszahlung“ für „unbedenklich“ empfunden. Noch während der Prüfung sei zudem die Managerrichtlinie des Landes präzisiert worden, um Klarheit rund um den Begriff „Betriebspension“ zu bekommen.
Gschwentner selbst spricht von einer „semantischen Geschichte“, er bekomme keine Betriebspension. Auch Lugger verteidigt die Vertragsgestaltung: „Wieso soll ein Geschäftsführer schlechtere Regelungen haben als alle anderen NHT-Mitarbeiter?“
Das Kontrollamt rügt allerdings auch die Entlohnung Gschwentners in seiner einmonatigen Arbeitszeit vor Amtsantritt. In dieser Zeit (Ende Nov. bis Ende Dez. 2012) habe Gschwentner lediglich ein befristetes Dienstverhältnis bekleidet und sei zudem der technischen Geschäftsführung zugeteilt worden. Trotzdem habe er bereits ein Gehalt in Höhe des späteren Geschäftsführerpostens bezogen. Das kollektivvertragliche Entgelt musste hierfür eigens um rund 50 Prozent angehoben werden. Gschwentner begründet dies mit einem „sehr arbeitsintensiven Monat“.
Kontrollausschuss-Obmann Franz Hitzl (ÖVP) kündigte an, dass weitere Kritikpunkte, wie Mietzinskalkulationen oder Umsatzsteuer bei einzelnen Wohnprojekten, in einer künftigen Follow-up-Prüfung der NHT evaluiert werden sollen.
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