Psychisch Kranker 3 - In Anstalt eingewiesen
Wien (APA) - Das Gericht gab dem Unterbringungsantrag Folge und wies den Mann wegen Zurechnungsunfähigkeit in eine Anstalt für geistig abnor...
Wien (APA) - Das Gericht gab dem Unterbringungsantrag Folge und wies den Mann wegen Zurechnungsunfähigkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. „Da ist einiges schief gelaufen. Sie waren ein bisserl benachteiligt“, sagte Richterin Eva Brandstetter zum Betroffenen, der seit vier Monaten in der JA Josefstadt sitzt, obwohl am 5. August seine vorläufige Anhaltung in der Psychiatrie verfügt wurde.
Gerichtspsychiater Peter Hofmann hatte zuvor dargelegt, dass bei dem Mann eine schwerwiegende psychische Erkrankung vorliegt, die die Aufhebung der Dispositions- und Diskretionsfähigkeit zur Folge hatte. Er stufte den 28-Jährigen als gefährlich ein. Ohne entsprechende therapeutische, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung sei davon auszugehen, „dass es zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit zu absichtlichen schweren Körperverletzungen oder ähnlichem kommt“. Der Betroffene benötige eine Tagesstruktur und geeignete Medikamente, „um eine ausreichende Stabilisierung zu erreichen“, sagte der Sachverständige.
Auf Basis dieser Ausführungen verzichtete der Schöffensenat auf die Stellungnahme der JA Josefstadt, die bis zum Schluss der Verhandlung nicht beigebracht werden konnte. „Ich würde mir davon keine weitere Befunderweiterung erwarten, dass ich meine Prognose revidieren müsste“, hatte Hofmann auf die Frage nach dem Stellenwert dieser Stellungnahme geantwortet. Richterin Brandstetter merkte in diesem Zusammenhang allerdings noch an, dass allein im heurigen Jahr die JA ihr die gesetzlich vorgesehenen psychiatrischen Stellungnahmen in vier Unterbringungs-Verhandlungen nicht vorgelegt hätte: „Wir werden da boykottiert.“
Die Einweisung - als dafür erforderliche Anlasstaten wurden die gegen die Mutter gerichtete gefährliche Drohung und der Widerstand gegen die Staatsgewalt angenommen - ist bereits rechtskräftig. Verteidiger Sven Thorstensen war damit eben so einverstanden wie Staatsanwältin Gabriele Müller-Dachler. „Komme ich jetzt in ein Krankenhaus?“, wollte der 28-Jährige wissen. „Wir werden so schnell wie möglich schauen, dass Sie aus der Justizanstalt wegkommen“, sicherte ihm Richterin Brandstetter zu.
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