Yukos-Zerschlagung: Streit um Entschädigung könnte noch Jahre dauern
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA070 vom 02.10.2016 muss es im 7. Absatz rich...
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA070 vom 02.10.2016 muss es im 7. Absatz richtig heißen: „... sofern die vorläufige Anwendung des Vertrags ....“ (nicht: „... sofern der Vertrag ...“) --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA) - Mehr als ein Jahrzehnt nach der Zerschlagung des russischen Ölkonzerns Yukos des damaligen Oligarchen und Kreml-Gegners Michail Chodorkowski kämpft die von Chodorkowski gegründete ehemalige Yukos-Eigentümerfirma GML Limited noch immer um eine Entschädigung. Für GML-Chef Tim Osborne ist der juristische Streit mit Russland ein Fulltime-Job - aber es geht auch um nicht weniger als 50 Mrd. Dollar.
„Insgesamt dürfte uns der Rechtsstreit bisher rund eine Viertelmilliarde Dollar gekostet haben“, sagte Osborne zur APA, „und diese Schätzung könnte noch zu niedrig sein“. Seiner Ansicht nach könnte sich der Streit noch ein weiteres Jahrzehnt hinziehen, „und es könnte uns letztlich eine halbe Milliarde kosten, die 50 Milliarden zu bekommen“.
So hoch ist nämlich die Entschädigungssumme, die der Ständige Schiedsgerichtshof (PCA/Permanent Court of Arbitration) in Den Haag den ehemaligen Yukos-Eigentümern im Juli 2014 zugesprochen hat. GML steht nach eigenen Angaben für rund 70 Prozent der früheren Yukos-Anteile.
Damit ist die Geschichte aber noch lange nicht zu Ende: Am 20. April 2016 entschied nämlich das Bezirksgericht Den Haag nach einem sechswöchigen Verfahren, dem russischen Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruches stattzugeben. Den Richtern zufolge war Russland nicht an den multilateralen Energie-Charta-Vertrag (Energy Charter Treaty, ECT) gebunden, der die Streitschlichtung durch Schiedsverfahren vorsieht.
„Ich hatte zuvor nie vom Energy Charter Treaty gehört“, gibt Osborne zu. „Hätte ich geglaubt, dass wir vor russischen Gerichten zu unserem Recht kommen könnten, dann hätten wir in Russland geklagt. Aber wir glaubten nicht daran, und so blieb uns nur der ECT.“
Russland bestreitet, an den ECT gebunden zu sein, da Moskau den Vertrag zwar unterzeichnet, aber nie ratifiziert habe.
„Aber Artikel 45 des Energy Charta Treaty besagt, dass sich die Unterzeichner auch schon vor der Ratifizierung an die Bestimmungen des Vertrages halten müssen, sofern die vorläufige Anwendung des Vertrags nicht gegen die Verfassung oder die Gesetze des Unterzeichnerstaates verstößt“, argumentiert Osborne.
Der GML-Chef - er ist Partner in der Londoner Anwaltskanzlei Wiggin, Osborne, Fullerlove - gibt den Kampf noch lange nicht verloren. „Es geht uns ums Prinzip“, betont er, „und wir haben das finanzielle Durchhaltevermögen“.
Zwar habe das Haager Bezirksgericht entschieden, dass Russland in dem Streitfall nicht dem Schiedsgericht unterworfen sei, doch in der Sache selbst habe das Bezirksgericht nicht entschieden. „Wir haben bisher Entscheidungen von drei verschiedenen Schiedsgerichten, die sagen, dass die Beschlagnahme des Yukos-Vermögens durch die Russische Föderation illegal und politisch motiviert war und dass eine Entschädigung zu bezahlen sei“, betont Osborne. „Irgendwann muss jemand Russland auf internationaler Bühne zur Rechenschaft ziehen. Und es sieht so aus, als würden wir das sein.“ Dieser Tage traf der GML-Direktor u.a. mit Regierungsvertretern in Wien zusammen.
Derzeit bereite man eine Beschwerde beim Haager Berufungsgericht gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts vor, sagte Osborne. „Wir müssen den Antrag noch heuer einbringen.“ Dann werde Russland eine Frist erhalten, um auf die Beschwerde zu antworten, was wahrscheinlich im ersten Quartal des kommenden Jahres passieren werde. Im weiteren Jahresverlauf könnte es dann eine Anhörung geben, wahrscheinlicher sei aber ein Hearing im Jahr 2018. „Egal, wer vor dem Berufungsgericht verliert, er wird sich an das Höchstgericht wenden, was wiederum einige Jahre brauchen wird.“
Es sei sehr wahrscheinlich, dass der Streit bis zum Ende ausgefochten werde, meint Osborne. „Immerhin geht es um sehr viel Geld. Allein die Zinsen betragen drei Millionen Dollar pro Tag.“
Noch komplizierter wird die Angelegenheit dadurch, dass nicht alle Staaten die Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel abwarten, sondern Schiedsgerichtsentscheidungen sofort umsetzen. Schon im Herbst 2014 hat GML daher begonnen, in den USA und mehreren europäischen Ländern sowie Indien die Vollstreckung des Schiedsspruches vor den nationalen Gerichten durchzusetzen. Das geschieht auf Grundlage des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Im Sommer 2015 wurden in Belgien und Frankreich russische Vermögenswerte und Bankkonten eingefroren. „In Frankreich waren das rund 500 Mio. Euro, in Belgien etwa 100 Mio. Euro“, sagte Osborne. „Wir müssen Länder finden, in denen wir dem Rechtssystem vertrauen und wo wir russisches Vermögen identifizieren können.“
„Ich schätze unsere Chance, vor dem Höchstgericht zu gewinnen, auf deutlich über 75 Prozent“, so Osborne. Die Chance, danach zumindest etwas Geld von der Russischen Föderation zu bekommen, betrage 100 Prozent. „Aber natürlich sind wir bereit uns hinzusetzen und zu verhandeln. Wir sind ja keine Idioten“, sagt Osborne. „Wenn die russische Regierung sich einigen möchte, ohne ihr Gesicht dabei zu verlieren - wir werden sicher einen Weg dafür finden.“
Michail Chodorkowski, der ehemalige Mehrheitsaktionär des Yukos-Konzerns und Erzfeind von Präsident Wladimir Putin, war 2003 festgenommen worden. Russlands damals reichster Mann wurde wegen Betrugs und Steuerhinterziehung verurteilt und war fast zehn Jahre lang inhaftiert. Ende 2013, wenige Wochen vor den Olympischen Winterspielen im russischen Sotschi, wurde er überraschend begnadigt und freigelassen, seither lebt er in der Schweiz.
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