Prozess um Malversationen 2 - Angeklagter: Alles von Gönner genehmigt
Ried im Innkreis (APA) - Der 51-jährige Angeklagte hat in seiner Vernehmung versichert, alle von ihm getätigten finanziellen Transaktionen -...
Ried im Innkreis (APA) - Der 51-jährige Angeklagte hat in seiner Vernehmung versichert, alle von ihm getätigten finanziellen Transaktionen - auch Geld für ihn - seien vom verstorbenen Gönner genehmigt gewesen. Er sieht die Vorwürfe gegen ihn als Verschwörung vor allem seiner ebenfalls angeklagten Schwester. Er habe deshalb mit seiner eigenen Familie gebrochen.
Der Angeklagte hatte, bevor er mit dem Gnadenhof in Kontakt gekommen war, als Schlosser gearbeitet und war zahlungsunfähig geworden. Er lebte zuletzt von rund monatlich 800 Euro, die ihm von der Abschöpfung seines Gehaltes für die Rückzahlung seiner Schulden übrig blieben. Außerdem unterstützten ihn seine Eltern und seine Frau. Neben seinem Beruf half der bekennende „Tiernarr“ ehrenamtlich am Gnadenhof. Dabei gewann er das Vertrauen des Betreibers, den er als sonst misstrauisch und böse zu den Mitmenschen bezeichnete.
Der vermögende Mann habe Konten und Sparbücher eingerichtet und ihn als Verwalter und persönlicher Betreuer damit beauftragt, damit die laufenden Zahlungen für den Betrieb des Hofes zu tätigen und auch sein Gehalt davon zu beziehen. Das Geld kam unter anderem von Einzahlungen auf Versicherungsverträge, die dann eine monatliche Pension ausschütteten. Es ging auf Girokonten. Damit der Verwalter auch im Fall des Todes des damals 86-Jährigen und damit der Sperre dieser Konten liquide blieb, sollte das Geld regelmäßig von dort auf Überbringer-Sparbücher transferiert und auch davon wieder regelmäßig abgehoben werden, damit die für eine Auszahlung an einen unlegitimierten Empfänger vorgeschriebenen Grenzen nicht überschritten werden. Das Vermögen aus den Versicherungen, das bei Ableben nach Abzug der bereits bezahlten Pension noch übrig war, sollte an den Inhaber der Polizzen gehen. Diese besaß der Angeklagte. Der Verstorbene habe ihn damit finanziell absichern wollen, erklärte er.
Auf diese Weise erhielt er über 580.000 Euro. Davor gingen über die Girokonten mehrere Hunderttausend Euro durch seine Hände. Diese rund 10.000 Euro pro Monat will er unter anderem für Anschaffungen, Tierarztrechnungen auch für fremde Personen, die Pflege des betagten Tierfreundes und sogar für von diesem gewünschte Besuche durch Prostituierte ausgegeben haben. Dazu überreichte sein Anwalt dem Gericht kurzfristig zusammengetragene Rechnungen in einem Ordner. Diese habe es immer gegeben, doch sie seien, nachdem das Gut Aiderbichl den Hof übernommen hatte, verschwunden.
Die Affäre flog 2014 auf, als ein Bruder des 2011 verstorbenen Gönners Anzeige erstattete. Er war durch ihm zugetragene verschiedene Informationen rund um den Verbleib des Vermögens misstrauisch geworden. Am Nachmittag wurde noch die zweite Angeklagte vernommen. Weitere Verhandlungstage waren am kommenden Donnerstag und in der darauffolgenden Woche geplant.
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