Flüchtlinge: Bischöfe 2 - Wien gegen, Salzburg für Verordnung

Wien (APA) - Uneinig sind die Bundesländer, was die Asyl-Sonderverordnung angeht. Das rot-grüne Wien lehnt sie ab, das schwarz-grüne Salzbur...

Wien (APA) - Uneinig sind die Bundesländer, was die Asyl-Sonderverordnung angeht. Das rot-grüne Wien lehnt sie ab, das schwarz-grüne Salzburg bewertet sie vorsichtig positiv. Der ÖGB wiederum ist dagegen, die Beamtengewerkschaft dafür. Klar contra Verordnung sind Richter und Rechtsanwälte. Das Finanzministerium argumentiert budgetär dafür.

In der Stellungnahme des Ressorts von Hans Jörg Schelling (ÖVP) wird festgehalten, dass schon die „Migrationskrise“ des Jahres 2015 einen „enormen Anstieg“ der Gesamtkosten für Schutzsuchende gebracht habe. Eine abermalige extreme Belastungssituation hätte demnach zur Folge, dass die finanziellen Ausgaben auf allen Gebietskörperschaftsebenen auch mittel- und langfristig „in gewaltigem Maße“ weiter ansteigen würden und die Staatsverschuldung weiter wachsen würde.

Damit könnte Österreich die Vorgaben der EU-Fiskaldisziplin und damit eine gemeinsame Schuldenbewirtschaftung in Zukunft nicht mehr einhalten. Ab kommendem Jahr müssten die Mehrkosten durch höhere Abgaben oder Einsparungen kompensiert werden, andernfalls drohten auf EU-Ebene Sanktionen bzw. Budgetstrafen.

Hier hakt der österreichische Rechtsanwaltskammertag ein. In seiner Begutachtungsstelle wird darauf verwiesen, dass viel mehr Geld, nämlich zwölf Milliarden an Hypo-Folgekosten zur Verfügung gestellt worden seien, ohne dass die Einhaltung der Fiskaldisziplin in Frage gestellt worden wäre.

Auch sonst hagelt es in der von Präsident Rupert Wolff gezeichneten Stellungnahme Kritik, sei der vermeintliche Notstand doch „in keiner Weise determiniert“ und damit unions- und verfassungsrechtliche Bedenken nicht ausgeräumt. Der Regierung halten die Anwälte vor, kaum konkret nachvollziehbare Zahlen darzulegen und stattdessen mit Wörtern wie „massiv, enorm und dramatisch“ zu arbeiten.

Die Richter dagegen schreiben von einer „Vielzahl von Zahlen“ in der Begründung der Verordnung. Besser gefällt ihnen der Entwurf aber auch nicht. Denn sie können weder eine Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erkennen noch eine aktuelle Notwendigkeit, die innere Sicherheit in besonderer Weise zu schützen.

Es sei niemandem gedient, die Aufgaben und die zu bewältigenden Schwierigkeiten zu verharmlosen, betont die Richtervereinigung, ergänzt jedoch: „Wieso dies unter den Begriff ‚Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung‘ oder ‚Gefährdung der inneren Sicherheit‘ subsumiert werden kann, ist unerfindlich.“

Jede Menge Anlass zu Kritik sieht auch die Gemeinde Wien: „Es werden keine überzeugenden Argumente angeführt, die entgegen der tendenziell rückläufigen Entwicklung der Flüchtlingszahlen den für die Erlassung der Verordnung notwendigen ‚Staatsnotstand‘ konkret und nachvollziehbar beschreiben“, heißt es in der Stellungnahme der Bundeshauptstadt.

Nicht übersehen werden dürfe zudem, dass die voreilige Ausrufung eines „Staatsnotstandes“ auch Ängste in der Bevölkerung schüren könne, die im Ergebnis unberechtigt seien. Zudem stelle sich die Frage, ob sich die Verordnung überhaupt vollziehen ließe. Unklar sei nämlich weiterhin, was mit jenen Menschen, die an der österreichischen Grenze abgewiesen werden, passiere, wenn die Nachbarländer sie nicht wieder aufnähmen.

Eher wohlwollend steht dem Vorhaben der Regierung das Land Salzburg gegenüber. „Maßnahmen, die einen ähnlich starken Zustrom an Flüchtlingen wie im Jahr 2015 eindämmen können, sind ... gerechtfertigt“, heißt es in der entsprechenden Stellungnahme. Sowohl die öffentliche Hand als auch die Zivilgesellschaft hätten in der Vergangenheit außerordentliche Herausforderungen gemeistert, was allerdings nicht zu dem Schluss verleiten dürfe, dass auch eine jährliche Wiederholung dieser Herausforderungen bewältigt werden könne.

Uneinigkeit herrscht in der Gewerkschaft. Der ÖGB befindet, dass kein drohender Notstand aus den Ausführungen der Regierung erkennbar sei und man Notregeln nur dann einführen könne, wenn dies unumgänglich erscheine - und auch dann nur mit äußerster Vorsicht und Sensibilität. Ferner wird bekrittelt, dass Alleingänge von Einzelstaaten eine gesamteuropäische Strategie in noch weitere Ferne rücken ließen. Die Beamten-Gewerkschaft hingegen nennt die Verordnung in ihrer Stellungnahme „zielführend“.

Besorgt äußern sich die evangelischen Kirchen etwa deswegen, weil der Begriff „Gefährdung“ verwendet wird, ohne dass diese genauer definiert werde: „Diese Formulierungen eröffnen für das Inkrafttreten der Verordnung einen verfassungsrechtlich bedenklich weiten Auslegungsspielraum“, heißt es in der Stellungnahme.

Darüber hinaus wäre es bei Inkrafttreten der Verordnung wichtig, Vereinbarungen mit den betreffenden Nachbarstaaten zu treffen, um im Falle eines Rückstaus jenen Menschen qualifizierte Hilfeleistung aus Österreich ermöglichen zu können, die sich vor der österreichischen Grenze befinden und auf notwendige humanitäre Hilfe angewiesen seien, befinden die evangelischen Kirchen.